Urlauber warten auf Erstattung der Kosten abgesagter Flüge
Archivmeldung vom 09.10.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićErneut müssen Urlauber auf die Erstattung der Kosten abgesagter Flüge warten. Wie groß der Rückstau ist, legen Zahlen des Fluggastrechte-Portals "Flightright" nahe, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.
Ein gutes Dutzend Fluglinien hat demzufolge bislang nur einen Bruchteil der Tickets aus der Sommersaison erstattet, wenn Betroffene die Fluggesellschaft mithilfe von "Flightright" dazu aufgefordert hatten. Eine davon ist die Lufthansa. Von jenen Anträgen, die "Flightright" zwischen dem 1. Mai und dem 30. September dieses Jahres eingereicht hat, zahlte die Fluglinie bislang nur in sechs Prozent der Fälle.
Ähnlich selten hätten bei "Flightright" Passagiere von Condor bereits Geld erhalten. Hier liege die Erstattungsquote bei 8,4 Prozent. Am besten stünden noch die ausländischen Gesellschaften wie Laudamotion (46,5 Prozent), Easyjet (38,5 Prozent) und KLM (34,6 Prozent) da. Bei den Forderungen seitens der Kunden sei man "a jour", sagte hingegen eine Condor-Sprecherin der Zeitung. Die Bearbeitungszeit des Servicecenters liege bei fünf bis sieben Werktagen, in denen der Kunde "eine Rückmeldung seitens Condor" erhalte. Einige Forderungen stellten allerdings "Sonderfälle dar, und der Anspru
ch muss nochmals geprüft werden". Konkrete Zahlen nannte die Fluggesellschaft auf Nachfrage nicht, ebenso wenig die Lufthansa-Gruppe. Hier heißt es, die Zahl der offenen Ticketerstattungen liege "auf Normalwert von vor Beginn der Pandemie".
Seit Beginn der Corona-Pandemie hätten die Fluglinien der Lufthansa-Gruppe rund fünf Milliarden Euro an ihre Kunden zurückgezahlt, davon 1,2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Dennoch musste das Luftfahrtbundesamt im Sommer dutzendfach gegen einzelne Fluglinien durchgreifen, wie die Behörde der "Welt am Sonntag" mitteilte. Allein in der Zeit von Mai bis September hat sie in 58 Fällen Bußgelder verhängt, weil Fluggesellschaften die Ticketkosten nicht fristgemäß erstattet haben. Allerdings gingen die Anzeigen beim Luftfahrtbundesamt zeitversetzt ein, da Fluggäste ihre Ansprüche erst gegenüber der Airline selbst stellen müssen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur