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Erweiterte Lkw-Fahrverbote: ADAC nennt die wichtigsten Bestimmungen

Archivmeldung vom 03.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Erich Westendarp  / pixelio.de
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Einige Länder Europas verhängen in der Hauptreisezeit ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger. Mit dieser Maßnahme werden Straßen entlastet und Reisenden der Vortritt gewährt.

Hier können Autofahrer laut ADAC mit Entlastung rechnen: Auf den wichtigsten Autobahnen sowie einigen stark befahrenen Bundesstraßen in Deutschland gilt ab dem 7. Juli bis Ende August an allen Samstagen von 7 bis 20 Uhr ein Lkw -Fahrverbot. In Frankreich werden Pkw-Fahrer zusätzlich zu den allgemeinen Fahrverbotsregelungen an Samstagen vom 21. Juli bis zum 18. August keinem fahrenden Lkw auf Straßen begegnen.

Auch in Italien haben Pkw-Fahrer in der Hauptreisezeit am Samstag Vorfahrt. Vom 7. Juli bis 1. September dürfen Lkw von 7 bis 23 Uhr nicht fahren. Das Fahrverbot gilt auch an allen Freitagen vom 6. Juli bis 10. August und am 24. August jeweils von 16 bis 23 Uhr. Am 27. Juli sowie 10. August müssen die Lkw-Fahrer bereits ab 14 Uhr pausieren.

Auf kroatischen Hauptstraßen und Transitrouten sind vom 15. Juni bis zum 15. September freitags von 16 bis 23 Uhr, samstags von 5 bis 14 Uhr und sonn- und feiertags von 12 bis 23 Uhr keine Lkw unterwegs. Ausgenommen von dieser Regelung sind in Kroatien alle Autobahnen.

Österreich reguliert nach stärker. Die ganzjährige Einschränkung wird durch eine Sonderregelung auf folgenden Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:

  • Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen Samstagen vom 7. Juli bis 1. September von 9 bis 15 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, 4. August, von 0 bis 9 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt.
  • Ostautobahn A 4 (Schwechat - Nickelsdorf) an allen Samstagen vom 30. Juni bis 1. September von 8 bis 15 Uhr

Unabhängig von dieser Sonderregelung gilt weiterhin das generelle Lkw-Nachtfahrverbot zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Auch auf den Bundesstraßen Österreichs müssen die Lkw zeitweise weichen. An allen Samstagen vom 7. Juli bis 1. September gilt ein Lkw-Fahrverbot von jeweils 8 bis 15 Uhr auf folgenden Bundesstraßen:

  • Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
  • Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
  • Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
  • Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
  • Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf

Quelle: ADAC (ots)

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