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Justizministerium lehnt EU-Reform der Fluggastrechte ab

Archivmeldung vom 27.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Das Bundesjustizministerium lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform der Fluggastrechte, die zu geringeren Entschädigungen der Passagiere bei Flugverspätungen führen würde, ab. "Das Schutzniveau für die Verbraucherinnen und Verbraucher muss erhalten bleiben", sagte eine Sprecherin dem "Tagesspiegel". "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen am Ende nicht schlechter dastehen als vorher."

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen Reisende künftig erst bei Verspätungen ab fünf Stunden eine Entschädigung bekommen, heute müssen die Airlines bereits nach drei Stunden einen Ausgleich zahlen. Eine solche Verschlechterung der Kundenrechte sei für das Ministerium "nicht akzeptabel", heißt es dort auf Anfrage.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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