Justizministerium lehnt EU-Reform der Fluggastrechte ab
Archivmeldung vom 27.03.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserDas Bundesjustizministerium lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform der Fluggastrechte, die zu geringeren Entschädigungen der Passagiere bei Flugverspätungen führen würde, ab. "Das Schutzniveau für die Verbraucherinnen und Verbraucher muss erhalten bleiben", sagte eine Sprecherin dem "Tagesspiegel". "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen am Ende nicht schlechter dastehen als vorher."
Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen Reisende künftig erst bei Verspätungen ab fünf Stunden eine Entschädigung bekommen, heute müssen die Airlines bereits nach drei Stunden einen Ausgleich zahlen. Eine solche Verschlechterung der Kundenrechte sei für das Ministerium "nicht akzeptabel", heißt es dort auf Anfrage.
Quelle: dts Nachrichtenagentur