SWH: Quarantänepflicht für Einreisende aus deutschen Risikogebieten
Archivmeldung vom 06.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttSchleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben eine Quarantänepflicht für Einreisende aus deutschen Risikogebieten festgelegt setzen bei der Einhaltung dieser jedoch vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürger.
"Sie müssen sich in Quarantäne begeben", so Eugen Witte, Sprecher des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein gegenüber dem Nachrichtenportal Watson.
In Schleswig-Holstein herrscht Quarantänepflicht, wenn man aus Hamm, Remscheid sowie den vier Berliner Bezirken Mitte, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedichshain-Kreuzberg kommt. Bei der Kontrolle der Einreisenden setze man auf die "Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger".
Ein Umsteigen am Berliner Hauptbahnhof etwa sei unproblematisch und falle nicht unter die Quarantänepflicht. So dürfe ein Schleswig-Holsteiner in den Risikogebieten auch "Tanken, aber nicht an der Autobahnraststätte essen". In Rheinland-Pfalz betrifft die Quarantänepflicht Hamm, Remscheid, Vechta, Berlin-Mitte, Berlin-Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, wie Markus Kuhlen, Sprecher des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums, erklärte. Es gebe aber Ausnahmen, so Kuhlen: "Nicht in Quarantäne muss, wer täglich oder für bis zu fünf Tage beruflich oder medizinisch veranlasst einreist oder sich hier maximal 24 Stunden aufhält." Außerdem Menschen mit triftigen Reisegründen, wie einer zu pflegenden Person im Bundesland. Ein Wochenend-Trip nach Berlin ist weiterhin möglich: "Bei einem Aufenthalt von weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet entsteht keine Quarantäne-Pflicht für hier lebende Personen", erklärte Kuhlen.
Einreisende werden auch hier nicht kontrolliert. Wer sich aber nicht daran hält und wissentlich mit Corona in die jeweiligen Länder einreist, kann zur Kasse gebeten werden. Der Bußgeldkatalog von Schleswig-Holstein weist zum Beispiel Strafen aus, wenn die zuständige Behörde nach der Einreise nicht unverzüglich kontaktiert (bis zu 2.000 Euro), der Isolationsort nicht unverzüglich aufgesucht (bis zu 3.000 Euro) und die Quarantäne gebrochen wurde (bis zu 10.000 Euro). In anderen Bundesländern sind die Geldstrafen ähnlich hoch.
Quelle: dts Nachrichtenagentur