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Augenwischerei inklusive - Reisekatalogdeutsch richtig verstehen

Archivmeldung vom 06.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: smavel.com
Bild: smavel.com

Nach wie vor informieren sich viele Urlauber per Katalog über Angebote und entscheiden sich aufgrund der dortigen Angaben für Hotel und Ferienort. Doch die Inhalte von Reiseprospekten sollte man hinterfragen: Wussten Sie beispielsweise, dass die Aussage "beheizbarer Pool" keineswegs garantiert, dass das Schwimmbecken auch tatsächlich beheizt ist?

Das unabhängige Reiseportal smavel.com hat gängige irreführende Formulierungen aus Reisekatalogen entschlüsselt und zusammengefasst. Denn wer den Beschreibungen in Prospekten blindlings vertraut, muss nach Ankunft manchmal erkennen: Katalogdeutsch lesen ist nicht schwer - es zu verstehen dagegen sehr.

Sicher durch den Formulierungs-Dschungel

Nur zu gern verbirgt sich hinter beschönigenden Bezeichnungen wie "aufstrebender Küstenort" oder "neu eröffnetes Hotel" eine unfertige Bauwüste. Der beworbene "unaufdringliche Service" glänzt wahrscheinlich vor allem durch Abwesenheit und das "idyllisch gelegene Hotel" ist in Sachen Infrastruktur vielleicht völlig von der Außenwelt abgeschnitten. Und "15 Minuten bis zum Strand" können zu Fuß oder per Auto gerechnet sein. Ein aufmerksamer Blick und kritisches Hinterfragen können also Kummer ersparen.

Internet-Foren und Bewertungsseiten nutzen

Der Wortlaut in Reiseprospekten stellt gerne auch die unangenehmsten Gegebenheiten am Urlaubsort noch schön dar. Daher ist es ratsam, weitere Quellen bei der Entscheidungsfindung hinzuzuziehen. Eine kurze Internetrecherche kann hier oft Klarheit bringen: Hotel-Bewertungsseiten bieten ehrliche Urlaubermeinungen, und Internetforen, wie beispielsweise das smavel Reise-Forum, ermöglichen den Erfahrungsaustausch. 

Sollten Sie dennoch auf euphemistische Katalogtexte hereingefallen sein, sollten Sie versuchen zu handeln. Leider kann nicht beanstandet werden, dass Ihr Urlaub von Fluglärm gestört wird, wenn in der Beschreibung die Rede von „kurzen Transferzeiten bis zum Flughafen“ war. Diese Angabe ist keine Lüge, das Hotel kann dann sogar in der Einflugsschneise liegen.

Mängel sofort beanstanden

Entpuppt sich die Ferienanlage am „aufstrebenden Küstenort“ jedoch wirklich als Bauwüste mit unfertigen Zimmern, in denen man eigentlich keinen Gast hätte einquartieren dürfen, ist es an Ihnen, das Szenario durch Bildmaterial zu dokumentieren und Beweise zu sammeln. Die Mängel sollten Sie sofort an Ort und Stelle dem Reiseveranstalter vorlegen und auf Beseitigung bestehen. Nach der „planmäßigen Beendigung des Urlaubs“ bleiben Ihnen rechtlich gesehen nur vier Wochen Zeit, um etwas zu beanstanden und so eine Preisminderung durchzusetzen.

Quelle: smavel.com

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