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GDL-Streik geht in den dritten Tag

Archivmeldung vom 04.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Streik der GDL am Leipziger Hauptbahnhof
Streik der GDL am Leipziger Hauptbahnhof

Foto: bigbug21
Lizenz: CC-BY-SA-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der GDL-Streik im Personenverkehr der Deutschen Bahn geht am Samstag in den dritten Tag. Seit Donnerstagmorgen und noch bis Dienstagfrüh, 2 Uhr, hat die Lokführer-Gewerkschaft ihre Mitglieder aufgerufen, die Züge stillstehen zu lassen. Gewerkschaft und Bahn streiten um Lohnerhöhungen für die Lokführer, Extra-Prämien und um die Laufzeit.

Einig sind sich beide Seiten um ein Lohnplus in Höhe von 3,2 Prozent, aber nicht, ab wann das gelten soll. Die Bahn hatte am Mittwoch ein neues Angebot unterbreitet, welches eine Corona-Prämie in Höhe von 400 bis 600 Euro und eine Laufzeit des Tarifvertrags von 36 Monaten beinhalten soll. Die GDL hatte das Angebot zurückgewiesen. Ein Eilantrag des Konzerns zur vorzeitigen Beendigung des Streiks wurde am Donnerstag von Arbeitsgericht Frankfurt abgelehnt. Auch der Einspruch gegen die Entscheidung scheiterte.

Für das Wochenende und den kommenden Montag will die Bahn das Angebot im Fernverkehr auf 30 Prozent ausweiten. Im Regional- und S-Bahnverkehr sind rund 40 Prozent der Züge unterwegs. Nach wie vor empfiehlt der Konzern, Reisen nach Möglichkeit zu verschieben. Alle bereits gebuchten Fahrkarten des Fernverkehrs für Strecken, die vom 2. bis einschließlich 7. September vom GDL-Streik betroffen sind, behalten ihre Gültigkeit. Sie können - bereits seit Montag - bis einschließlich 17. September flexibel genutzt werden. Bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben. Für die Weiterfahrt können auch andere Züge genutzt werden, dies gilt auch für Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn). Für ausgefallene Verbindungen gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte und der volle Fahrpreis des Tickets wird erstattet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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