Mehr als 3000 Beschwerden seit Anfang 2017 wegen verspäteter oder gestrichener Flüge
Archivmeldung vom 24.03.2018
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Freigeschaltet durch André OttBeim Luftfahrt-Bundesamt sind von Januar 2017 bis Ende Februar 2018 mehr als 3500 Beschwerden wegen verspäteter oder gestrichener Flüge an deutschen Flughäfen eingegangen. Knapp 3000 fielen auch in die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) vorliegt.
Aus den Anzeigen resultierten 367 Bußgeldbescheide gegen Fluggesellschaften. Im Jahr 2017 mussten die Airlines nach Ministeriumsangaben ein durchschnittliches Bußgeld von 7183 Euro zahlen. Mehr als 90 Prozent der Strafzahlungen betrafen deutsche Unternehmen.
Laut EU-Regeln müssen Airlines bei großen Verspätungen oder ausgefallenen Flügen ihren Kunden nicht nur Mahlzeiten, Getränke und ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen, sondern auch Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zahlen. Seit Jahren nehmen die Beschwerden beim Luftfahrt-Bundesamt zu. Bearbeitete die Behörde 2014 erst rund 2000 Anzeigen, so kletterte die Zahl schon 2016 auf mehr als 2400. Als Grund verwies eine Behördensprecherin auf die gut aufgeklärten Verbraucher: "Festzustellen ist, dass die Fluggäste immer besser um ihre Rechte wissen."
Der Grünen-Abgeordnete Markus Tressel sieht das ganz anders: "Die vorgeschriebenen Fluggastrechte und Bußgelder sind offensichtlich zu wenig, um Fluggesellschaften zur Einhaltung ihrer rechtlichen Pflichten zu bewegen." Tressel forderte höhere Bußgelder; die Bundesregierung dürfe sich "nicht weiter zurücklehnen".
Die Airlines halten die Vorgaben dagegen für zu streng. Der Dachverband der Fluggesellschaften (IATA) kritisiert, die EU lege den Airlines eine teure Bürde auf, die nicht helfe, die Gründe für Verspätungen aus dem Weg zu räumen. Zugleich fahren die Airlines weltweit - trotz jüngster Pleiten wie bei Air Berlin und Alitalia - Rekordgewinne ein, 2017 knapp 30 Milliarden Euro.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)