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Kindersitzzubehör nicht sorglos verwenden

Archivmeldung vom 21.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/ADAC/Ralph Wagner"
Bild: "obs/ADAC/Ralph Wagner"

Wer mit Kindern im Auto unterwegs ist, kennt die Probleme: Das Kind schnallt sich während der Fahrt ab, schlüpft aus dem Hosenträgergurt, der Kopf fällt beim Nickerchen ständig nach vorne, oder aber es ist zu warm oder zu kalt im Sitz. Gegen all diese Probleme gibt es Zubehör. Doch sind die Helfer wirklich erlaubt, bringen sie den gewünschten Nutzen oder schaden sie im Falle eines Unfalls vielleicht sogar?

Das wollte der ADAC in einem ersten Test von Kindersitzzubehör herausfinden. Das Ergebnis: Die Helfer sollten keinesfalls zu sorglos verwendet werden, denn es ist für Laien oft schwierig abzuschätzen, ob die Zusatzgurte oder Gurtschlosssicherer zugelassen sind oder nicht.

Vor allem Gurtschlösser oder Brustclips, die ein Rausschlüpfen aus den Hosenträgergurten oder selbstständiges Abschnallen verhindern sollen, stehen im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen. Denn laut Vorschriften muss sich ein Gurt (egal ob für Kinder oder Erwachsene) durch eine einzige Betätigung öffnen lassen. Nicht bei allen Systemen ist dies nach dem Einbau noch gegeben, so dass diese Produkte im Straßenverkehr nicht verwendet werden dürfen. Zulässig und hilfreich ist aber das "5Point Plus Anti Escape System". Es erspart Eltern dennoch nicht, ihrem Kind zu erklären, dass es sich im Auto nicht abschnallen darf.

Um den Kopf von schlafenden Kindern zu schützen, wurden Nackenkissen, ein Zusatzgurt und eine Kopfstütze untersucht. Ergebnis: Nackenkissen stellen keine Veränderung am Kindersitz dar und sind deshalb zulässig. Wichtig: die Größe des Kissens am besten mit dem Kind aussuchen, um den optimalen Komfort zu ermöglichen. Die Kopfstütze "NapUp" wird zwar mit dem Kindersitz verbunden, löst sich aber im Falle eines Aufpralls. Eine Gefährdung für das Kind besteht nicht. Allerdings ist hier die Akzeptanz von Seiten des Kindes fraglich, da die Stütze im Kopfbereich zusätzlich einengt.

Polster oder Gurtführungshilfen sollen helfen, den Komfort für die angeschnallten Kinder zu erhöhen. Das funktioniert, ist aber im Falle eines vollwertigen Kindersitzes mit Rückenstütze gar nicht notwendig. Um bei Hitze oder Kälte vor allem kleine Kinder in Babyschalen zu schützen, gibt es sowohl Sommerbezüge als auch Winterfußsäcke. Beide sind bei Eltern sehr beliebt, doch vor allem bei Sommer- oder Schonbezügen muss darauf geachtet werden, dass der Airbag-Warnhinweis auf der Babyschale nicht verdeckt ist. Im Zweifel sollten Eltern auf Bezüge der Kindersitzhersteller zurückgreifen.

Quelle: ADAC (ots)

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