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KI-Verordnung rechtssicher umsetzen: Dietmar Niehaus macht Unternehmen fit für die Zukunft

Freigeschaltet am 07.03.2025 um 12:09 durch Sanjo Babić
Dietmar Niehaus  (2025) Bild: IDD GmbH - Institut für Datensch Fotograf: IDD GmbH - Institut für Datensch
Dietmar Niehaus (2025) Bild: IDD GmbH - Institut für Datensch Fotograf: IDD GmbH - Institut für Datensch

Strengere Vorschriften, komplexe Risikobewertungen und hohe Bußgelder: Die neue KI-Verordnung stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen und zwingt sie dazu, ihre KI-Systeme an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert rechtliche Konsequenzen und Wettbewerbsnachteile – hier unterstützt Dietmar Niehaus, Geschäftsführer der IDD GmbH.

Mit gezielter Beratung, Datenschutz- und IT-Sicherheitslösungen hilft er Unternehmen, die KI-Verordnung rechtskonform umzusetzen und ihre Innovationsfähigkeit zu sichern. Mehr zu der KI-Verordnung und wie Dietmar Niehaus seine Kunden dabei unterstützt, erfahren Sie hier.

Viele Unternehmen setzen verstärkt auf künstliche Intelligenz, um effizienter zu arbeiten, Innovationen voranzutreiben und wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch mit der KI-Verordnung, die im August 2024 in Kraft getreten ist, steigen die Anforderungen: Strenge gesetzliche Vorgaben sorgen für Unsicherheiten. Unternehmen müssen jetzt prüfen, ob ihre KI-Systeme den neuen Vorschriften entsprechen – denn wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Bußgelder und Reputationsverluste. Gleichzeitig bietet KI enorme Chancen, um die eigene Marktposition zu stärken und langfristige Vorteile zu sichern. Doch die Umsetzung ist alles andere als einfach: Die Verordnung ist komplex, Datenschutz- und IT-Sicherheitsauflagen sind hoch, und vielen Unternehmen fehlt das nötige Fachwissen. Besonders kleine und mittelständische Betriebe stehen vor großen Herausforderungen und laufen Gefahr, den Anschluss zu verlieren. "Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur satte Strafen, sondern gefährdet auch seine Innovationsfähigkeit", warnt Dietmar Niehaus, Geschäftsführer der IDD GmbH. "Ohne eine klare Strategie zur Umsetzung der KI-Verordnung könnten Unternehmen langfristig an Wettbewerbsfähigkeit verlieren – mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen."

"Unternehmen brauchen eine klare Strategie, um die KI-Verordnung nicht nur zu erfüllen, sondern sie auch als Vorteil zu nutzen. Eine fundierte Risikobewertung und gezielte Datenschutzmaßnahmen helfen dabei, Haftungsrisiken zu minimieren und gleichzeitig Prozesse sicherer und effizienter zu gestalten", fügt er hinzu. Als Geschäftsführer der IDD GmbH bringt er jahrelange Erfahrung in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance mit. In dieser Zeit hat er zahlreiche Unternehmen dabei unterstützt, neue Regulierungen nicht nur umzusetzen, sondern auch praktikabel in ihre Abläufe zu integrieren. Sein Ansatz ist praxisnah: Er kombiniert technische Analysen mit strategischer Beratung und maßgeschneiderten Schulungen. Wer mit der IDD GmbH zusammenarbeitet, profitiert von strukturierten Prozessen, erhöhter Datensicherheit und einer klaren Positionierung am Markt. Viele Unternehmen konnten dadurch hohe Bußgelder vermeiden, ihre internen Sicherheitsrichtlinien verbessern und das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig stärken.

Neue KI-Verordnung: Welche Vorgaben Unternehmen jetzt beachten müssen

"Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre KI-Systeme an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen – doch ohne klare Strategien drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Innovationshemmnisse", erklärt Dietmar Niehaus. "Wer die Verordnung jedoch strategisch nutzt, kann sich nicht nur rechtlich absichern, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile sichern." Aber was bedeutet die neue KI-Verordnung konkret? Wenn ein Unternehmen in künstliche Intelligenz investieren will, muss zunächst eine umfassende Prüfung der eingesetzten KI-Systeme vorgenommen und diese gemäß den regulatorischen Vorgaben in Risikoklassen eingeordnet werden. Doch bevor Unternehmen sich mit der Einhaltung der Vorschriften befassen, müssen sie zunächst feststellen, ob eine Technologie überhaupt KI im Sinne der Verordnung ist. Denn nicht jede Software, die als "KI" bezeichnet wird, entspricht den gesetzlichen Kriterien. Entscheidend ist, dass das System eigenständig Ergebnisse generiert, die nicht explizit in den Trainingsdaten enthalten sind.

Nach dieser grundlegenden Einordnung folgt die Risikobewertung. Die KI-Verordnung unterscheidet vier Stufen: unannehmbares Risiko (verboten), hohes Risiko (strenge Sicherheits- und Transparenzanforderungen nach Art. 6-49), spezifisches Risiko (eingeschränkte Transparenzpflichten gemäß Art. 50) und geringes Risiko (freiwillige Standards gemäß Art. 95). Die Herausforderung dabei ist, dass die Bewertung nicht nur vom System selbst, sondern auch von dessen Nutzung abhängt. "Ein Werkzeug kann je nach Anwendung harmlos oder problematisch sein – ähnlich wie ein Textverarbeitungsprogramm, das für harmlose Dokumente oder illegale Zwecke genutzt werden kann", erklärt der Datenschutzexperte.

Außerdem hat die EU-Kommission die Möglichkeit, die Risikoeinstufungen anzupassen. Werden Innovationen durch übermäßige Regulierung blockiert, können demnach Anforderungen reduziert werden. Zeigen sich jedoch Missbrauchsrisiken, kann die Einstufung sogar verschärft werden. Das führt dazu, dass sich Unternehmen langfristig auf Veränderungen einstellen und ihre KI-Strategien flexibel anpassen müssen.

Unterstützung durch die IDD GmbH: Wie ihre Kunden rechtliche Sicherheit gewinnen und KI sinnvoll nutzen

"Viele Unternehmen fragen sich, wie sie diese Anforderungen konkret umsetzen sollen – hier reicht theoretisches Wissen nicht aus. Es braucht praxisnahe Lösungen, die sich problemlos in den Geschäftsalltag integrieren lassen", erklärt Dietmar Niehaus. Als Geschäftsführer der IDD GmbH hilft er Unternehmen, die neuen Vorgaben zu verstehen und gezielt in ihre Abläufe einzubinden. Ein wichtiger Teil seiner Arbeit ist die Einordnung von KI-Systemen: Gemeinsam mit seinem Team bewertet er, ob eine KI verboten ist, ein hohes oder geringes Risiko birgt, besondere Daten verarbeitet oder bedenkenlos eingesetzt werden kann. "Auch für uns ist die neue Verordnung eine Herausforderung, denn sie steckt noch in den Anfängen. Es wird Jahre dauern, bis sie rechtlich gefestigt ist", so der Experte. "Gemeinsam mit unseren Kunden arbeiten wir daran, Unsicherheiten zu reduzieren und praktikable Lösungen zu entwickeln."

Dabei betrachtet das Team um Dietmar Niehaus die KI-Verordnung nicht isoliert, sondern immer im Zusammenhang mit Datenschutz und IT-Sicherheit. Besonders zwei Fragen stehen dabei im Fokus: Welche Daten darf eine KI überhaupt verarbeiten? Und wie gehen Anbieter mit diesen Daten um – besteht etwa die Gefahr, dass Nutzerprofile erstellt werden? Diese Themen behandelt die IDD GmbH in ihren Datenschutz- und IT-Sicherheitsschulungen sowie in individuellen Leitlinien für Unternehmen. So erhalten Kunden praxisnahe Handlungsempfehlungen, um KI sicher und gesetzeskonform in ihre Prozesse zu integrieren. "Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung der Vorschriften, sondern auch darum, Unternehmen handlungsfähig zu machen, sodass sie die KI-Technologie sicher und gewinnbringend nutzen können", so Dietmar Niehaus abschließend.

Quelle: IDD GmbH - Institut für Datenschutz und Datensicherheit (ots)

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