Das Hängematten-Bußgeld - ein bayerischer Schildbürgerstreich
Archivmeldung vom 05.05.2020
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Freigeschaltet durch André Ott"Heute bekam ich einen Bußgeldbescheid eines bayerischen Ordnungsamtes an einen bayerischen Mitbürger auf den Tisch. Dieser hatte es doch tatsächlich gewagt, sich während des Corona-Lockdowns am hellichten Tage außerhalb seiner Wohnung in eine Hängematte zu legen!" Dies schreibt der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.
Tolzin weiter: "So etwas ist in der bayerischen Coronaverordnung nicht vorgesehen und so muss der bayerische Mensch nun 178,50 Euro an Vater Staat zahlen.
So kurios und lustig das Schreiben auch klingen mag: Es ist echt. Und es wird ein juristisches Nachspiel haben. Allerdings nicht für den bayerischen Mitmenschen: Unser Anwalt prüft gerade die Vorgehensweise. Wer unser juristisches Vorgehen gegen den Corona-Wahn finanziell unterstützen will, überweise bitte einen Betrag seiner Wahl an das Konto von AGBUG, IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03, Stichwort Verfassungsbeschwerde.
Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin