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Wedel: Aufgebrachter Autofahrer pocht auf absurde Weise auf freie Fahrt

Archivmeldung vom 23.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der beschädigte Rettungswagen nach der Durchfahrattacke eines aufgebrachten Autofahrers.
Der beschädigte Rettungswagen nach der Durchfahrattacke eines aufgebrachten Autofahrers.

Bild: RKiSH

Bei einem Notfalleinsatz wurde bereits am vergangenen Mittwochabend ein Rettungswagen (RTW) der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) von einem 86 jährigen Autofahrer schwer beschädigt. Der ältere Herr war über die Blockierung einer Straße in Wedel durch den RTW so aufgebracht, dass er sich nach mehreren erfolglosen Hupversuchen und handgreiflichen Tätlichkeiten gegen die Rettungskräfte mit seinem PKW selbst den Weg frei zu machen versuchte.

Nach der aus seiner Sicht mit Erfolg gekrönten Aktion, flüchtete er nach starker Beschädigung des RTW von der Unfallstelle. Die RKiSH hat Strafanzeige gegen den Fahrzeugführer gestellt. Alle Einsatzkräfte von Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr und den anderen Hilfsorganisationen haben den Auftrag zu helfen. Ob es dabei gilt, Leben zu retten, Feuer zu löschen, Sachwerte zu schützen oder für Recht und Ordnung zu sorgen ist dabei unerheblich. Alle Helfer erleben bei ihrer Dienstausübung täglich viele gefährliche Situationen. Die Teilnahme am Straßenverkehr gehört dabei zu den Hauptgefahren.

Immer wieder liest man von Ereignissen, bei denen Einsatzfahrzeuge in Unfälle verwickelt werden. In den meisten Fällen sind es zum Glück nur Blechschäden, manchmal leider auch mit Personenbeteiligung. Was einer RTW-Besatzung bereits am vergangenen Mittwoch gegen 22.00 Uhr in Wedel passiert ist, schlägt allerdings dem Fass der Dreistigkeit den Boden aus.

"Bei einem Notfalleinsatz ist es nicht unüblich, dass die Rettungsfahrzeuge den Straßenverlauf zwangsweise blockieren, in dem sie von ihrem Sonderrecht des Parkens in zweiter Reihe Gebrauch machen.", erklärt Pressesprecher Christian Mandel die Vorgehensweise der Rettungskräfte. "Einfacher Hintergrund ist, dass im Notfall einfach keine Zeit vorhanden ist, einen ordnungsgemäßen Parkplatz aufzusuchen. Das versteht im Normalfall jeder."

Einem 86jährigen Autofahrer gefiel dieses nach der Straßenverkehrsordnung erlaubte Verhalten jedoch scheinbar nicht so gut, so dass er mehrfach hupte, um seinem offensichtlich unaufschiebbaren Anliegen, die Straße zu passieren, Gehör zu verschaffen. Zu dem Zeitpunkt befand sich ein Rettungskollege am RTW um die Trage zu holen, als er von dem älteren Herrn sogar handgreiflich angegangen und lautstark aufgefordert wurde, die Straße sofort freizumachen.

"Aus medizinischer Sicht galt es aber weiterhin, die volle Aufmerksamkeit dem Notfallpatienten zu widmen und nicht dem Wunsch des älteren Autofahrers zu entsprechen, die sofortige Durchfahrt zu ermöglichen.", beschreibt Pressesprecher Christian Mandel die Situation weiter.

Der Fahrzeugführer entschied sich dann, die Straßenblockade auf seine ganz persönliche Weise aufzulösen und den Weg freizumachen. Er setzte sich in seinen PKW und gab Gas. Das Auto quetschte sich förmlich an dem immer noch parkenden RTW vorbei, fuhr sich aber in einem ersten Versuch fest. Der noch seitlich am Rettungswagen stehende Kollege konnte sich vor der Attacke des Mannes nur durch einen beherzten Sprung zur Seite retten. Er blieb zum Glück unverletzt.

Der zweite Durchfahrversuch des Mannes gelang ihm letztendlich nur, indem er den Rettungswagen mit seinem PKW schwer beschädigte. Die Tür eines Seitenfaches wurde komplett aus den Halterungen gerissen.

Der Fahrer flüchtete im Anschluss von der Unfallstelle, konnte aber später von der Polizei gestellt werden. Die RKiSH hat Strafanzeige gegen den Fahrzeugführer gestellt. Die Höhe des Sachschadens am Rettungswagen beträgt nach ersten Schätzungen mehrere Tausend Euro. Über Beschädigungen am Verursacherfahrzeug können keine Angaben gemacht werden.

"Das Thema ,Behinderung und Gefährdung von Einsatzkräften' führte Ende April 2017 zu einer Änderung des Strafgesetzbuches, nach der nun auch die Bestrafung von Gaffern und Schaulustigen möglich ist. Leider reichte die aktuelle mediale Aufarbeitung in dem Zusammenhang mit Rettungskräften nicht aus, jenen aufgebrachten Verkehrsteilnehmer in Wedel von seinem Verhalten gegen unsere Kollegen abzuhalten.", resümiert Christian Mandel diesen zum Glück nicht alltäglichen Einsatz.

Quelle: Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH

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