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Indisches Gericht: Sexverweigerung ist Scheidungsgrund

Archivmeldung vom 26.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Laut dem Urteil eines Gerichts in Neu Delhi ist die Verweigerung von Sex innerhalb einer Ehe ein Grund für die Scheidung. Wie indische Medien am Sonntag berichten, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die "vorsätzliche Verweigerung von Geschlechtsverkehr ohne vernünftigen Grund" eine Grausamkeit darstelle.

Das Gericht betonte jedoch auch, dass die Häufigkeit von ehelichem Sex nicht der einzige Parameter sei, den es zu berücksichtigen gelte, wenn es um den Erfolg oder Misserfolg einer Ehe gehe. Das Verfahren hatte ein Mann angestrengt, dessen Frau ihm in der Hochzeitsnacht und über einen Zeitraum von fünf Monaten den Geschlechtsverkehr verweigert hatte. Als es dann zum Sex unter den Eheleuten kam, sei die Frau nach Angaben des Mannes "nie entgegenkommend und beim Sex wie totes Holz" gewesen. Das Gericht stimmte der Scheidung zu und verwies darauf, dass Sex zur Ehe gehöre und Ehe ohne Sex ein "Gräuel" sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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