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Jim Morrison nach Urteil wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses posthum begnadigt

Archivmeldung vom 10.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jim Morrison auf einer Briefmarke der Deutschen Bundespost 1988
Jim Morrison auf einer Briefmarke der Deutschen Bundespost 1988

Jim Morrison, der 1971 verstorbene Sänger der Rockgruppe The Doors, ist am Donnerstag von einem Gericht in Florida für eine Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses posthum begnadigt worden. Die Begnadigung für das 40 Jahre alte Urteil ging auf eine Initiative des scheidenden Gouverneurs von Florida, Charlie Crist, zurück.

Crist hatte Zweifel angemeldet, dass sich Morrison im März 1969 bei einem Konzert in Miami tatsächlich entblößt hatte. Morrison war damals zu 500 Dollar Geldstrafe und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Sänger hatte die Haftstrafe allerdings nie angetreten und gegen das Urteil Beschwerde eingelegt. Bevor über den Fall entschieden wurde, fand man Morrison tot in einer Badewanne in Paris.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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