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USA: Klage gegen Gefängnis wegen Bezeichnung als "Häftling"

Archivmeldung vom 06.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika
Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika

Ein kurioser Fall beschäftigt derzeit die Justiz in den USA. Angehörige eines Insassen des Staatsgefängnisses des Bundesstaats New York haben jetzt gegen das Gefängnis geklagt, weil er von den Angestellten als "Häftling" bezeichnet wurde.

Das Wort "Häftling" heißt im Englischen "inmate", wobei der Wortteil "mate" gleichzeitig so viel wie "Freund" bedeutet. Diese Bezeichnung würde laut der Schwester des Insassen daher bedeuten, dass ihr Bruder im Gefängnis sitze, weil er sich mit anderen Männern angefreundet habe. Die Frau verlange in ihrer Klage nun, dass die Angestellten ihren Bruder nicht mehr als "inmate" bezeichnen. Zudem fordere sie 50 Millionen US-Dollar Schadensersatz für "seelische Schmerzen". Der Mann verbüßt derzeit eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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