USA: Klage gegen Gefängnis wegen Bezeichnung als "Häftling"
Archivmeldung vom 06.07.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin kurioser Fall beschäftigt derzeit die Justiz in den USA. Angehörige eines Insassen des Staatsgefängnisses des Bundesstaats New York haben jetzt gegen das Gefängnis geklagt, weil er von den Angestellten als "Häftling" bezeichnet wurde.
Das Wort "Häftling" heißt im Englischen "inmate", wobei der Wortteil "mate" gleichzeitig so viel wie "Freund" bedeutet. Diese Bezeichnung würde laut der Schwester des Insassen daher bedeuten, dass ihr Bruder im Gefängnis sitze, weil er sich mit anderen Männern angefreundet habe. Die Frau verlange in ihrer Klage nun, dass die Angestellten ihren Bruder nicht mehr als "inmate" bezeichnen. Zudem fordere sie 50 Millionen US-Dollar Schadensersatz für "seelische Schmerzen". Der Mann verbüßt derzeit eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.
Quelle: dts Nachrichtenagentur