Anzeige wegen Erregung eines öffentlichen Ärgernisses
Archivmeldung vom 15.06.2020
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm Sasmtag Abend gegen 20:30 Uhr wurde die Bundespolizei gerufen, weil es in einem Zug zur Erregung eines öffentlichen Ärgernisses gekommen war. Die Zugbegleiterin eines Regionalexpress hatte ein Pärchen bei der Vornahme sexueller Handlungen überrascht. Der Zug befand sich auf der Fahrt von Sangerhausen nach Erfurt, als die 51-jährige Reisende einen 57-Jährigen oral befriedigte.
Trotz mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen, setzten die beiden Deutschen ihre Handlungen fort. Nach Ankunft des Zuges in Erfurt stellten Bundespolizisten die Identität der beiden fest und leiteten Strafverfahren wegen der Erregung eines öffentlichen Ärgernisses ein. Weil sie außerdem im Zug geraucht und diesen ohne Fahrschein genutzt hatten, bekamen die beiden ohne festen Wohnsitz Lebenden Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz und wegen Erschleichens von Leistungen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Erfurt (ots)