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Brasilien: Bis zu einem Jahr Haft für Urinieren in der Öffentlichkeit

Archivmeldung vom 08.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Flagge von Brasilien
Flagge von Brasilien

Das brasilianische Recht sieht gemäß Artikel 233 des Strafgesetzbuches eine drei- bis zwölfmonatige Haft Strafe für "unzüchtige Handlungen" in der Öffentlichkeit vor, wozu auch das Pinkeln an öffentlich zugänglichen Orten zählt. Die städtische Regierung von Rio de Janeiro hat eine Null-Toleranz-Politik bezüglich des Urinierens in der Öffentlichkeit während des Karnevals erklärt. Medienberichten zufolge wurden während des Straßenfestes bisher 360 Personen verhaftet, die dabei erwischt worden sind, wie sie sich verbotenerweise erleichterten.

Zuzüglich der 606 bereits während des "Vor-Karnevals" im Februar verhafteten Straßenpinkler, bedeutet dies Angaben des Ordnungsamtes zufolge einen neuen Rekord. Mit Haftstrafen haben allerdings die Wenigsten zu rechnen, da für die Dauer des Karnevals mildernde Umstände geltend gemacht werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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