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Wegen Aprilscherz abgemahnt

Archivmeldung vom 07.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Aprilscherze haben sich mittlerweile in den Medien etabliert und selbst die Öffentlich-Rechtlichen schickten ihre Zuschauer in den April. Allerdings wird nicht jeder Aprilscherz auch als solcher verstanden.

Das Shopping-Center im Internet gimahhot.de hatte am ersten April gemeldet, dass es einen bekannten Ex-Porno-Star als neues Werbegesicht verpflichtet hätte und sich von Gimahhot in Ginahot umtaufen würde. Was die Blogger auf dem Gimahhot-Blog als gelungenen Aprilscherz und eine "schöne Aktion" werteten, fand Frau M. S. gar nicht lustig und ließ Gimahhot von ihren Anwälten abmahnen. Damit ist das Hamburger Start-up wohl das erste Unternehmen, dem eine Abmahnung aufgrund eines Aprilscherzes ins Haus flattert.

Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, meint dazu: "Mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Mittlerweile haben sich Fake-Meldungen am ersten April schon fest eingebürgert. Auf keinen Fall haben wir gedacht, dass dies ein Fall für die Anwälte wird. Ich frage mich, ob Twitter den Axel-Springer-Verlag auch abgemahnt hat." 

Quelle: Gimahhot

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