Wegen Aprilscherz abgemahnt
Archivmeldung vom 07.04.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAprilscherze haben sich mittlerweile in den Medien etabliert und selbst die Öffentlich-Rechtlichen schickten ihre Zuschauer in den April. Allerdings wird nicht jeder Aprilscherz auch als solcher verstanden.
Das Shopping-Center im Internet gimahhot.de hatte am ersten April gemeldet, dass es einen bekannten Ex-Porno-Star als neues Werbegesicht verpflichtet hätte und sich von Gimahhot in Ginahot umtaufen würde. Was die Blogger auf dem Gimahhot-Blog als gelungenen Aprilscherz und eine "schöne Aktion" werteten, fand Frau M. S. gar nicht lustig und ließ Gimahhot von ihren Anwälten abmahnen. Damit ist das Hamburger Start-up wohl das erste Unternehmen, dem eine Abmahnung aufgrund eines Aprilscherzes ins Haus flattert.
Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, meint dazu: "Mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Mittlerweile haben sich Fake-Meldungen am ersten April schon fest eingebürgert. Auf keinen Fall haben wir gedacht, dass dies ein Fall für die Anwälte wird. Ich frage mich, ob Twitter den Axel-Springer-Verlag auch abgemahnt hat."
Quelle: Gimahhot