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Kontrolle eines Radfahrers: Was geht noch mehr?

Archivmeldung vom 07.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Diese Frage mussten sich heute (7. August) gegen 02:20 Uhr Polizeibeamte in Münster stellen.

Die Beamten hatten einen 28-jährigen Radler wegen mehrerer Delikte angehalten, unter anderem weil er ohne Licht in der Nacht unterwegs war. Sie mussten dann feststellen, dass das Rad gar keine Beleuchtungseinrichtungen hatte. Darüber hinaus hatte er zuvor das "Rot" einer Ampel nicht beachtet und war einfach weitergefahren. Dazu fuhr er noch auf der falschen Seite. Zu schlechter letzt telefonierte er auch noch fleißig mit seinem Handy.

Quelle:  Polizei Münster

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