Als Spass beim Standesamt "Nein" gesagt - Danach durften sie nicht mehr heiraten
Archivmeldung vom 10.01.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittFolgende Hochzeitsgeschichte hat sich in Steyr, Österreich, vor kurzem ereignet, obwohl man es eigentlich gar nicht glauben will: Ein heiratswilliges Paar hatte das Aufgebot bestellt, eine glanzvolle Hochzeitsparty organisiert, Freunde und Verwandte zum großen Augenblick geladen. Als nun alle am „Schönsten Tag im Leben“ im Standesamt versammelt sind, hält die Braut noch eine besondere Überraschung für Bräutigam und Gäste bereit.
Die Standesbeamtin hält eine kurze Ansprache und stellt alsbald die berühmte
Frage. Der Bräutigam antwortete erwartungsgemäß mit „Ja“, doch die Braut sagt
„Nein“. Die Standesbeamtin blickt diese erstaunt an. Ein Raunen geht durch den
Raum, dann ist alles still. Die Braut belustigt: „Ah geh, woar a nur a Scherzl',
freilich JA!“
Doch, was einmal gesprochen ist, kann so leicht nicht mehr zurück
genommen werden. Wie es im österreichischen Gesetz verankert ist, bricht die
Standesbeamtin die Zeremonie unmittelbar ab und weigert sich das Paar zu trauen.
Eine Klausel im österreichischen Gesetz besagt, dass nach der Verneinung der Traufrage zehn Wochen vergehen müssen, ehe diese erneut gestellt werden kann, um Zwangsehen und Druck aus dem familiären Umfeld vor zu beugen. Alle Beteuerungen und Bitten der Braut, die Zeremonie doch noch vorzunehmen waren daher vergeblich. Das Brautpaar musste zehn Wochen später noch einmal antreten. Allerdings lief beim zweiten Versuch alles glatt und die zerknirschte Braut sagte brav „JA“.
Quelle: Pressemitteilung dcrs-online Ltd.