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Die letzte Ruhestätte - nicht für Fluchtwagen geeignet

Archivmeldung vom 06.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Polizei
Bild: Polizei

In der Nacht zum Nikolaus hat ein 40-jähriger Euskirchener bewiesen, dass er im Straßenverkehr eher wenig von Besinnlichkeit hält.

Als eine Streifenwagenbesatzung ihn gegen 1.08 Uhr zu einer Verkehrskontrolle anhalten wollte, entschied sich der Mann für die "alternative Route": Er ignorierte die Anhaltesignale und flüchtete mit höchstmöglicher Geschwindigkeit.

Was folgte, war eine Verfolgungsfahrt - bis sie an einem einfachen Sperrpfosten abrupt endete. Der Kleinwagen des Flüchtenden passte hindurch, der Streifenwagen leider nicht. Während die Polizei den Nahbereich absuchte, verlor der Fahrer kurzerhand die Bodenhaftung und wechselte auf einen eher ungewöhnlichen Untergrund: das Friedhofsgelände von Kreuzweingarten.

Die Beamten fanden später den Wagen - nicht jedoch ihn selbst. Das Fahrzeug hatte seine Flucht auf tragische Weise beendet: Es war mit einem Grabstein kollidiert und hatte dabei gleich mehrere Gräber in Mitleidenschaft gezogen. Die Polizisten staunten nicht schlecht über die Reifenspuren, die die letzte Fahrt des Wagens eindrucksvoll dokumentierten.

Im Fahrzeug selbst hinterließ der Mann alles, was ihn Fahrer auszeichnete: seinen Schlüsselbund und seine Geldbörse. Neben den vielen Spuren an den Gräbern dürfte ihn das ebenfalls schwer entlasten. Der Pkw wurde letztendlich als Tatmittel beschlagnahmt.

Was bleibt, ist eine umfangreiche Liste an Vorwürfen: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und die Störung der Totenruhe. Außerdem wurde eine Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf den Weg gebracht.

Die Polizei Euskirchen stellt abschließend fest: Ein Friedhof mag als Kulisse für Horrorfilme taugen - als Rennstrecke eignet er sich jedoch nicht. Die Ermittlungen durch das zuständige Verkehrskommissariat dauern an.

Quelle: Kreispolizeibehörde Euskirchen (ots)

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