Ganz schön vernudelt: „Spaghettimonster-Kirche“ zieht vor Bundesverfassungsgericht
Archivmeldung vom 05.09.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ hat laut deutschen Medienberichten eine Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefordert. Die Gruppe will, dass ihre Mitglieder mit Schildern für seine „Nudelmessen“ werben dürfen.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet weiter: "Die selbsternannte „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ will laut der Medienberichte von Karlsruhe den Status als Weltanschauungsgemeinschaft bestätigt bekommen. In diesem Zusammenhang habe der Verein die Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Anfang August hatte laut den Berichten das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ weder eine Religionsgemeinschaft noch eine Weltanschauungsgemeinschaft wie die beiden großen christlichen Kirchen ist. Die „Spaghettimonster“-Kirche habe deshalb auch kein Recht, Hinweisschilder für wöchentliche „Nudelmessen“ am Ortseingang der brandenburgischen Stadt Templin aufzustellen.
Damit schloss sich das Oberlandesgericht Brandenburg in seiner Begründung dem Urteil des Landgerichtes Frankfurt an der Oder an. Im Urteil hieß es, dass der Verein keine Religionsgemeinschaft sei, weil ihm ein Gottesbezug fehle. Der Verein verfremde Symbole und Texte, die christlicher Religion entlehnt seien, darunter das „Monsterunser“ und ein auf das „fliegende Spaghettimonster“ bezogenes Glaubensbekenntnis.
Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“, die vor zwölf Jahren in den USA entstand, ist nach einem fliegenden Phantasie-Wesen aus Spaghetti und Fleischbällchen benannt."
Quelle: Sputnik (Deutschland)