Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu Wahlrechtsreform vor dem Entscheidungstermin
Archivmeldung vom 30.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag das Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. Die Entscheidung soll offiziell um 10 Uhr gesprochen werden.
Allerdings sorgte bereits am Montagabend ein auf der Internetseite des
Gerichts veröffentlichtes Dokument mit der Urteilsbegründung für
Aufsehen, welches aber später wieder gelöscht wurde. Demnach dürfte das
neue Wahlrecht teilweise für verfassungswidrig erklärt werden. Konkret
geht es darum, dass die Streichung der Grundmandatsklausel in der
geplanten Form wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der
Rest der Reform - die Streichung von Überhang- und Ausgleichsmandaten -
bleibt dem Dokument zufolge jedoch weiter in Kraft. Die Begrenzung der
Abgeordnetenzahl im Parlament auf maximal 630 bleibt damit wohl
bestehen. Dies dürfte dazu führen, dass künftig nicht alle
Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen
erhalten, auch in das Parlament einziehen. Ihnen soll ein Mandat nur
noch dann zugeteilt werden, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis
gedeckt ist.
In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die
Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen
gegen die Reform geklagt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur