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Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied

Archivmeldung vom 26.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Pippi Langstrumpf
Pippi Langstrumpf

Lizenz: Fair use
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In Hamburg findet ein Rechtsstreit um das bekannte Lied der literarischen Figur Pippi Langstrumpf statt. Das aus Kinderbüchern und Filmen bekannte Mädchen wird auch in Deutsch besungen. Das Landgericht in der Hansestadt prüft nun, ob die deutsche Lied-Version gegen das schwedische Original und somit gegen das Urheberrecht verstoßen könnte. Dies teilt das russische online Magazin "Sputnik" mit.

Weiter ist hierzu auf deren deutschen Webseite zu lesen: "Das berühmte deutsche Pippi-Langstrumpf-Lied „Zwei mal drei macht vier“ verletzt nach Ansicht des Hamburger Landgerichts wohl das Urheberrecht. Der zuständige Richter Benjamin Korte erklärte am Mittwoch in einer Anhörung zum Streit um den deutschen Text von Wolfgang Franke, die Zivilkammer halte den gestellten Unterlassungsantrag der Erben von „Pippi-Langstrumpf“-Schöpferin Astrid Lindgren für aussichtsreich. Ein Urteil wolle das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.

Die Erbengemeinschaft „Astrid Lindgren AB“, die den schriftstellerischen Nachlass der schwedischen Autorin verwaltet, hatte die „Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft“ sowie die Witwe von Franke Ende 2017 verklagt. Die Tochter und Enkel der schwedischen Kinderbuchautorin wollen damit erreichen, dass sie an den Einnahmen aus dem 1969 geschriebenen Lied beteiligt werden.

„Der Text von Wolfgang Franke hat ohne Zweifel einen hohen schöpferischen Eigengehalt“, betonte der Richter. Ob das schwedische Original „Här kommer Pippi Långstrump“ dahinter verblasse, sei strittig. Entscheidend sei jedoch, dass der deutsche Text den sogenannten Charakterschutz von Pippi Langstrumpf verletze. Er enthalte ganz typische Elemente der literarischen Figur, zum Beispiel das Haus, den Affen, das Pferd oder die Erklärung, „ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“.

Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte das Lied vorerst nicht weiter verbreitet werden. „Was sehr schade wäre“, wie Richter Korte versicherte."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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