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Finderlohnforderung nach Schlüsselfund beim Putzen

Archivmeldung vom 14.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Am Dienstagabend (13.01.09) um 20:50 Uhr wurden Beamte der Polizeistation Dieburg nach Groß-Umstadt gerufen. Der Mitteiler gab an, seine Schlüssel seien weg, konnte sich ansonsten aber nur schwer verständlich machen.

Den Beamten bot sich vor Ort eine recht eigenwillige Situation. Ein älterer Herr, 72 Jahre alt, hatte treu seinen Mieterpflichten folgend, den Hausflur geputzt und dabei unter der Fußmatte der Nachbarn deren Wohnungsschlüssel aufgefunden. Diesen hatte er nun an sich genommen und forderte einhundert Euro Finderlohn. Die Bewohner wussten nicht mehr weiter und alarmierten daher die Polizei. Nach einem längeren Gespräch konnte die Polizei den älteren Herrn dazu bewegen, den Schlüssel an die rechtmäßigen Besitzer herauszugeben. Der "Finder " behielt sich aber zivilrechtliche Forderungen bezüglich des Finderlohns vor.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

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