Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Lifestyle Kurioses Französischer Geschäftsmann bezahlt alle Burkini-Strafen

Französischer Geschäftsmann bezahlt alle Burkini-Strafen

Archivmeldung vom 23.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Burkini
Burkini

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der wohlhabende französische Geschäftsmann Rachid Nekkaz hat schon drei Strafen für Frauen bezahlt, die den französischen Burkini-Bann gebrochen haben. Er verspricht, auch anderen Opfern des neuen Gesetzes zu helfen, schreibt „The Independent“ am Montag.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Nekkaz, ein französischer Händler mit algerischen Wurzeln, äußerte sich unzufrieden mit dem Tragen von Burkini und Niqab, aber seiner Auffassung zufolge kann niemand in einem demokratischen Land dem anderen ein Kleidungsstück verbieten. „Mit Rücksicht darauf, dass diese Kleidung keine Gefahr für die Freiheit von anderen oder für die Sicherheit des Territoriums darstellt“, fügte der Geschäftsmann hinzu.

„In dem Moment, wo ich sehe, dass die französische Regierung gegen allgemeine Freiheiten der Bürger verstößt, greife ich zu meinem Scheckheft“, sagte er in einem Interview für „The Telegraph“.

Nekkaz, der in Paris aufwuchs und 2013 die französische Bürgerschaft abgab, gründete 2010 die Organisation, „Freiheit Schutz-Stiftung“, um die Strafen für Frauen zu zahlen, die nach dem Verbot in Frankreich und Belgien den Niqab tragen. Insgesamt soll der Reiche etwa 230.000 Euro für die Muslimas gezahlt haben.

Im April 2011 war in Frankreich ein Verschleierungsverbot erlassen worden, man nennt es auch Burka-Verbot. Es untersagt das Tragen muslimischer Kleidung, die das Gesicht verhüllt, an öffentlichen Orten. Zu Hause, in Hotelzimmern, in geschlossenen Räumlichkeiten und in Betrieben, ebenso an Kultstätten oder in deren Nähe hat das Gesetz nichts dagegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Sommer 2014 das Vorgehen der französischen Behörden als rechtmäßig anerkannt."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kurier in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige