Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht
Archivmeldung vom 03.08.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEine Streife des Autobahnpolizeireviers Bautzen hat am Sonntagabend bei Ohorn einen ungewöhnlichen und so nicht erlaubten Seniorentransport beendet. Dabei mussten sich die Beamten ein Schmunzeln durchaus verkneifen.
Sie hatten zuvor einen Tipp aus Bad Muskau bekommen, nach einem Opel Vivaro mit Konstanzer Kennzeichen Ausschau zu halten. Auf der Ladefläche solle eine ältere Dame liegen. Als die Autobahnstreife den geschlossenen Kastenwagen auf der BAB 4 wenig später entdeckte, auf den Parkplatz Am Rödertal leitete und dort die Verkehrskontrolle begann, bot sich den Polizisten Folgendes: Auf der Ladefläche des Opels lag - weich gebettet, aber vollkommen ungesichert - eine 98-jährige Seniorin. Nach Aussage der 72-jährigen Tochter lag sie da, weil die betagte Dame nicht mehr so gut sitzen könne und die Fahrt noch mehr als 700 Kilometer weit in die Bodensee-Region führen solle. Man meinte, dass es für die betagte Passagierin bequemer sei, wenn man sie liegend transportieren würde. Verbindung zum Fahrer bestand auch: Hier diente ein Baby-Fon als Kommunikationsmittel.
Die Polizisten erkannten die gut gemeinte Absicht der 72-Jährigen, aber natürlich ist ein derartiger Transport so nicht erlaubt. Liegend-Transporte dürfen nur in speziell dafür vorgesehenen Krankentransportfahrzeugen erfolgen, da sie über entsprechende Sicherungsmöglichkeiten für die Passagiere verfügen. Die Beamten untersagten der Frau die Weiterfahrt und schrieben ihr ins Aufgabenheft, nach einer anderen, verkehrssicheren Transportlösung für die Mutter zu suchen.
Quelle: Polizeidirektion Görlitz