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"Legen Sie der Leiche ein Blankoformular bei"Gesundheitsbürokratie in Deutschland

Archivmeldung vom 02.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Absurde Gesundheits-Bürokratie in Deutschland: Mitglieder des Ärztenetzwerkes Hippokranet schildern Beispiele aus ihrer Praxis."Einem Patienten waren innerhalb von 2 Jahren alle vier Extremitäten amputiert worden. Dieses stand in Klartext auf dem Krankenschein", erinnert sich ein Hausarzt: "Jedes Quartal bekam ich eine Anfrage von der Krankenkasse, ob noch weiter eine häusliche Pflege erforderlich sei. Ich habe dann ein Foto von dem Patienten gemacht, wie er alle Stümpfe von sich streckt. Dieses habe der kranken Kasse geschickt mit dem Kommentar, mir ist nicht bekannt, dass beim Menschen Extremitäten nachwachsen. Ab dann kamen keine Anfragen mehr zu diesem Patienten."

Genauso unglaublich: Um einen Patienten in die Reha-Klinik zu schicken, müssen Ärzte einen Antrag ausfüllen - aber nur, um überhaupt das eigentliche Antragsformular zu erhalten, auf dem Sie dann den Antrag stellen können. Das darf aber nicht jeder ausfüllen, sondern die Ärzte müssen erst einen 20stündigen Weiterbildungskurs absolvieren, bevor sie das Formular ausfüllen dürfen.

Ein anderer Arzt schreibt: "Wenn ein HNO-Arzt Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie verschreiben will, muss er die 84seitige Heilmittel-Richtlinien vom 1.7.2004 mit allen Ergänzungslieferungen im besten Behördendeutsch kennen, verstehen und berücksichtigen. "Für dieses Meisterwerk hat der Verantwortliche eine Belohnung verdient. Ich schlage vor, dass er zum 'König der Bürokraten' ernannt wird", schreibt ein HNO-Arzt im Hippokranet sarkastisch."

Oder: "In Bayern müssen Ärzte nach der Leichenschau einen Formularsatz in einem verschlossenen Umschlag in den Sarg einlegen. Das klingt soweit vernünftig - aber: Das Formular muss nicht ausgefüllt werden, sondern wird in jeden Sarg blanko ohne den Namen des Verstorbenen eingelegt für den Fall, dass eine Obduktion erfolgt.

Quelle: Ärztenachrichtendienst Verlags-AG (änd) (ots)

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