Gießen hat die unmenschlichste Führerscheinstelle Deutschlands
Archivmeldung vom 28.11.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt15 Jahre Fahrverbot für Radler nach Alkoholfahrt! Der Führerscheinlose Student und Bafög Bezieher Christopher-Felix Hahn wurde im Strafverfahren nach einer Alkoholfahrt mit 1,71 Promille zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.
Die Führerscheinstelle nahm die bekannt gewordene Akteneintragung welche für 15 Jahre gespeichert bleibt zum Anlass von Herrn Hahn ein Fahreignungsgutachten die sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung umgangssprachlich den „Idiotentest“ einzufordern. Weil Herr Hahn nicht beabsichtigte einen Führerschein zu erwerben, ließ er ohne weitere restriktive Sanktionen Seitens des Gießener Landratsamt zu erahnen die Frist der Fahrerlaubnisbehörde verstreichen. Doch wer in Gießen einer Aufforderung der Führerscheinstelle nicht nachkommt kann durchaus böse Erfahrungen machen.
Völlig im Einklang mit deutschen Gesetzen verhängte so der zuständige Sachbearbeiter zusätzlich ein für 15 Jahren bestehendes amtliches Fahrverbot für alle fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge einschließlich Tretroller oder Skateboards. Für die Fahrerlaubnisbehörde geht dieses zusätzliche amtliche Fahrverbot für bis dahin völlig unbescholtenen Bürger völlig in Ordnung, denn der Gesetzgeber räumt der Führerscheinstelle eine zusätzliche Ermessens-Sanktionsmöglichkeit ein wie im Fall Christopher-Felix Hahn ein.
Quelle: Norbert Sohrweide