Beitragsservice baut Internetservice weiter aus
Archivmeldung vom 09.09.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio baut sein Serviceangebot im Internet weiter aus. Das Unternehmen reagiert damit auf die steigende Nachfrage der Beitragszahlenden, ihre Anliegen online zu erledigen.
Ab sofort können Personen, bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. für die Zahlung eines ermäßigten Rundfunkbeitrags nach § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) vorzeitig wegfallen, dies dem Beitragsservice schnell und einfach mithilfe eines neuen Online-Formulars mitteilen. Es kann direkt auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de abgerufen und ausgefüllt werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, dem Beitragsservice mitzuteilen, wann die Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung endet und können eine Angabe über die gewünschte Zahlweise machen. Hierzu wird die 9-stellige Beitragsnummer benötigt. Der Rundfunkbeitrag ist dann wieder ab dem Ersten des Folgemonats (voll) zu entrichten, in dem die Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt. Gesonderte Nachweise in Papierform sind darüber hinaus nicht erforderlich.
Damit Beitragszahlende bequem zum Formular gelangen, ist dieses - wie die meisten Inhalte auf den Internetseiten des Beitragsservice - mit einem Webcode versehen. Dabei handelt es sich um Buchstaben-Zahlen-Kombinationen, die per Eingabe in die Suchmaske auf rundfunkbeitrag.de direkt zu bestimmten Informationen oder Serviceangeboten führen. Der Webcode für das neue Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen lautet BF09. Er wird den Beitragszahlenden bereits mit dem Befreiungs- bzw. Ermäßigungsbescheid mitgeteilt.
Beitragszahlenden, bei denen die Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung vorzeitig wegfallen, empfiehlt der Beitragsservice eine baldige Rückmeldung, um eventuelle Nachforderungen zu vermeiden. Am besten geht das über das neue Online-Formular. Eine Übersicht der Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen hat der Beitragsservice auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
Quelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ots)