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Pärchen muss nach Sex auf Motorhaube für demolierten Wagen zahlen

Archivmeldung vom 16.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Ein Pärchen aus Bayern muss knapp 2.700 Euro für die Reparatur eines Autos zahlen, auf dessen Motorhaube die beiden Sex gehabt hatten. Vor dem Amtsgericht Weiden stimmten sowohl der klagende Wagenbesitzer als auch der Anwalt der Beklagten am Mittwoch einem Vergleich zu: Demnach muss das Pärchen neben den 2.700 Euro auch drei Viertel der Gerichtskosten zahlen.

Geklagt hatte ein 51-jähriger Mann, der Ende 2012 einen Einbruch in seine Garage festgestellt hatte. Die Motorhaube seines Wagens war zudem zerkratzt und demoliert. Die Delinquenten, die aus dem selben Ort wie der Geschädigte stammen, waren schnell ermittelt. Das Pärchen gab zwar den Einbruch und den Sex auf der Motorhaube zu, bestritt allerdings, einen derart hohen Schaden verursacht zu haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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