5G-Antennen rechtswidrig in Betrieb
Archivmeldung vom 11.05.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićWenn Sie an Ihrem Haus ohne behördliche Bewilligung bauliche Veränderungen vornehmen, ist das ein Gesetzesverstoß. Sie werden gebüßt, bestraft oder Sie müssen den ursprünglichen Zustand wieder herstellen! Doch warum werden Mobilfunkantennen-Betreiber von denselben Behörden anders behandelt? Werden Gesetzeslücken bewusst ausgenutzt um Baueingaben zu umgehen? Kann man sich gegen diese Praxis wehren? Diese Sendung deckt auf, dass solche Ungereimtheiten offensichtlich gang und gäbe sind!
\„Baupolizeiliche Anzeige gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen ohne Baubewilligung / Rechtswidrige Aufschaltung des Korrekturfaktors\“. So titelte ein Schreiben vom 19. Februar 2024 an 127 Gemeinden im Kanton Bern von den Vereinen WIR und Gigaherz sowie der Firma Laubscher plannetzwerk GmbH.
Worum geht es?
In seinem rechtskräftigen Urteil vom 21. August 2023 hielt das Berner Verwaltungsgericht aufgrund einer Beschwerde fest, dass für die Aufschaltung einer adaptiven 5G-Mobilfunkantenne mit Korrekturfaktor ohne neues Baugesuch und ohne öffentliche Publikation keine Rechtsgrundlage bestehe. Es hob den Entscheid der Vorinstanz auf, welcher besagte, dass bei adaptiven 5G-Antennen weder ein Baugesuch noch eine öffentliche Publikation zwingend sei. Die Vorinstanz müsse diesen Sachverhalt genau abklären und neu beurteilen. Bei diesen adaptiven Antennen mit erhöhter Sendeleistung könnten, zeitlich und örtlich beschränkt, bis zu dreifach höhere Strahlenbelastungen auftreten als erlaubt. Wo welche Strahlenbelastung wie stark auftrete, müsse geprüft werden. Dies wurde allein im Kanton Bern bei 386 Antennen unterlassen. Sie strahlen somit ohne Rechtsgrundlage in nicht bekannter Stärke.
In dem Schreiben der genannten Organisationen heißt es:
\„Wie Sie der Liste entnehmen können, wurden auch in Ihrer Gemeinde adaptive Antennen rechtswidrig ohne Baugesuch und Publikation mit dem Korrekturfaktor aufgeschaltet.\“
Sie fordern die Gemeinden als zuständige Gemeindebaupolizeibehörde auf, bei den rechtswidrig betriebenen Antennen für die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes von Amtes wegen zu sorgen. Sollten die Gemeinden der Aufforderung nicht nachkommen, behalten sich die Organisationen strafrechtliche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung der Mobilfunkbranche vor.
Diese Vorfälle werfen einige Fragen auf. Sollten also in dem Rechtsstaat Schweiz im Falle von 5G-Antennen Lücken in den gesetzlichen Vorgaben ausgenützt worden sein, um das Einspracherecht der betroffenen Bevölkerung zu umgehen? Wurden die technischen Änderungen an den Sendeanlagen ohne Baubewilligung vorgenommen im Sinne von \„mal sehen, ob’s jemand merkt und Einwand erhebt\“? Erreichte die finanzstarke und einflussreiche Mobilfunklobby, dass die Behörden ohne die notwendige Klärung der Strahlenbelastungen dem Ausbau von Antennen und der Aufschaltung von 5G zugestimmt haben? Hat dieses Muster System, da es sich offenbar nicht um einen Einzelfall handelt? Müsste diese Praxis nicht schweizweit untersucht und aufgedeckt werden?
Wie Kla.TV in vielen Sendungen bereits dokumentierte, zeigt sich leider einmal mehr beim Thema Mobilfunk, wie die demokratischen Rechte des Volkes von Wirtschafts- und Machteliten hintergangen werden. Die Profiteure der Mobilfunklobby scheinen sich der negativen und gesundheitsschädigenden Auswirkungen der 5G-Strahlung sehr wohl bewusst zu sein, dass sie die Möglichkeiten zum Widerstand seitens der Bevölkerung unterbinden. Auch gewählte Volksvertreter sind vielfach Teil vom Filz von globalen Machtzirkeln und stehen unter deren Diktat.
Nehmen wir als Beispiel die Maßnahmen während der Covid-Pandemie. Unter dem Vorwand von Gesundheitsschutz hat die ganze Menschheit erfahren müssen, wie gleichsam über Nacht geltendes Recht außer Kraft gesetzt wurde. Und wer sich auf das von der Verfassung garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit, Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, Wirtschaftsfreiheit berief, wurde ausgegrenzt, diffamiert, diskriminiert bis strafrechtlich verfolgt. Trotz beweisgewaltig dokumentiertem Versagen von Politik und Behörden, trotz hängigen Klagen, fällte die Justiz so gut wie keine rechtsprechenden Urteile. Man spricht heute mit Recht von \„Rechtsbankrott\“. Erkennen Sie die roten Fäden bis hin zum Great Reset?Erfahren Sie mehr, wie weit die sukzessive Totalenteignung der Menschen bereits fortgeschritten ist und wie sie – oft versteckt und mit wohlwollenden Worten – beworben und weiter vorangetrieben wird. Sehen Sie Sendungen von Kla.TV zur Thematik unter www.kla.tv/Enteignung.
Im Falle des Rechtsbruchs beim Betrieb von Mobilfunkantennen ergreift das Volk noch die Chance sich zu wehren und dagegen aufzustehen. Schweigen Sie nicht bei Rechtsbruch, sondern erheben auch Sie Ihre Stimme.
Quellen/Links:
Medienmitteilung Verein WIR:
https://www.vereinwir.ch/baupolizeiliche-anzeige-gegen-den-betrieb-von-mobilfunkanlagen-ohne-baubewilligung/
Liste der rechtswidrigen Sendeanlagen im Kanton Bern:
https://www.vereinwir.ch/wp-content/uploads/2024/02/Excel-Liste-AUE-MF-Anlagen-im-Kanton-BE.xlsx
Schreiben vom Amt für Umwelt und Energie Bern mit Liste der Anlagen:
https://www.vereinwir.ch/wp-content/uploads/2024/02/Brief-und-Liste-von-AUE-mit-386-rechtswidrig-in-Betrieb-genommenen-MF-Anlagen-im-Kanton-BE1.pdf
Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 21.08.2023, Nr. 100.2021.300U
https://www.vg-urteile.apps.be.ch/tribunapublikation/?dec=cd56707476c14d6aa8289a74ba5856fa&index=VG&locale=de
Quelle: Kla.TV