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Im Gespräch: Peter Schindler: Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 18.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: apolut / Eigenes Werk
Bild: apolut / Eigenes Werk

Eine Klage gegen den Verfassungsschutz? Wieso sollte man das tun? Gerade jene Institution, deren Aufgabe es ist, unsere Verfassung zu schützen, sollte doch anklagen – und zwar jene, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen. An vielen aktuellen Beispielen zum Verbot von mutmaßlich verfassungsfeindlichen Medien, kann man dies ja gut beobachten. Doch was, wenn der Verfassungsschutz selbst gegen die Verfassung verstößt? Spätestens dann, wenn er Fakten verdreht, Recht auslegt, beugt oder sogar unsere demokratisch gesicherten Grundrechte ignoriert, sollte in einer Gewaltenteilung eine der drei bis vier Gewalten korrigierend einschreiten.

Im Fall der Klage von Peter Schindler ist dies die Jurisdiktion. Der Rechtsanwalt und Unternehmensberater klagt am Verwaltungsgericht Köln gegen nichts weniger als den Präsidenten des Verfassungsschutzes selbst, der in einer öffentlichen Aussage zum Russland-Ukraine-Krieg historische Tatsachen als „russisches Narrativ“ bezeichnet. Für Moderator Dirk Pohlman Grund genug, hier einmal genauer nachzufragen.

Inhaltsübersicht:

  • 0:01:40 Klage gegen den Bundesverfassungsschutz
  • 0:12:12 Der Grund für die Klage
  • 0:18:22 Meinungsfreiheit und Desinformation
  • 0:23:53 Jeffrey Sachs über den Ukraine-Krieg
  • 0:30:35 Ist die Klage unzulässig?
  • 0:39:32 Mögliche Konsequenzen
  • 0:48:33 Öffentlicher Druck
  • 1:06:22 Die Lügen der Regierung

Quelle: apolut

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