Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Lifestyle Internet Am Set: Prozess am Verwaltungsgericht Berlin zu den Querdenken-Demos im August 2020

Am Set: Prozess am Verwaltungsgericht Berlin zu den Querdenken-Demos im August 2020

Archivmeldung vom 17.02.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Michael Ballweg (2025) Bild: apolut / Eigenes Werk
Michael Ballweg (2025) Bild: apolut / Eigenes Werk

Am 13. Februar 2025 fand am Verwaltungsgericht Berlin die entscheidende Verhandlung statt. Drei zentrale Ereignisse, die die Querdenken-Bewegung geprägt haben, standen im Mittelpunkt:

01.08.2020 – Besetzung der Bühne und Auflösung der Versammlung „Das Ende der Pandemie. Tag der Freiheit“

29.08.2020 – Einkesselung in der Friedrichstraße und Auflösung des Aufzugs „Berlin invites Europe“

29.08.2020 – Verbot des Querdenken-Camps im Tiergarten und Auflösung der Versammlungen am 30.08.2020

Der Querdenken-Gründer Michael Ballweg hatte als Initiator der Veranstaltungen gegen das Vorgehen der Berliner Polizei geklagt. Die Klage war bereits 2020 eingereicht worden.

Es war der Versuch einer gerichtlichen Aufarbeitung, um die Frage zu klären: war die Verhinderung der Wahrnehmung des Demonstrationsrechts legal? Und wenn ja, auf welcher Faktenlage basierte die Berliner Polizei ihre Entscheidungen?

Knapp 80 Unterstützer und Prozessbeobachter kamen, um der Verhandlung beizuwohnen.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig legte dar, warum ihm die Beendigung der ersten Demo willkürlich vorkam. Als Begründung wurde fehlende Mund-Nasen-Bedeckungen angegeben. Die Polizei machte sich aber nicht die Mühe, zu kontrollieren ob Teilnehmer nicht maskenbefreit waren, oder in Haushaltsgemeinschaften lebten? Es wurde an dem Tag auch kein einziger Bußgeldbescheid ausgestellt, oder ein konkreter Verstoß festgestellt. Im Gegenteil, die Polizei hätte die Lage durch die Auflösung der Veranstaltung im Prinzip sogar verschlimmert, da dann die Auflage, Masken zu tragen, weggefallen sei. In Berlin galt im Freien zu diesem Zeitpunkt keine Maskenpflicht.

Bei der zweiten Demo erscheint das Verhalten der Polizei noch widersprüchlicher. Dadurch dass sie die Menschen im Demonstrationszug in der Berliner Friedrichstraße nicht loslaufen ließ, sondern die Zu- und Abgänge blockierte und die Menschen über Stunden festhielt, schaffte sie erst die Lage, dass die Abstände nicht eingehalten werden konnten, die ihr dann als Rechtfertigung dazu dienten, den Umzug zu untersagen.

Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier mit Tricks gearbeitet wurde, um das Demonstrationsrecht auszuhebeln.

Tatsächlich war die Argumentation der Polizei vor Gericht nicht sonderlich substantiell oder konkret. Man habe andere Demonstrationen im Lande beobachtet und sei davon ausgegangen, dass es auch hier zu Verstößen kommen würde.

Dass die Querdenken-Demos gut organisiert waren, konnte Michael Ballweg darlegen. Es gab genügend Lautsprecher und Ordner, um jederzeit auf die Teilnehmer einzuwirken. Darauf wurde von Seiten der Polizei nicht eingegangen. Anscheinend wurden die Veranstalter nur vor die Wahl gestellt: entweder ihr löst auf, oder wir lösen auf. Die Frage ist: war dies als “geringstes Mittel” gerechtfertigt?

Entgegen den Erwartungen, zog sich das Gericht nur kurz zurück, um bereits am Nachmittag das Urteil zu verkünden: alle Klagen wurden abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Als der Richter das Urteil unter anderem damit begründete, dass von einer Gefahr auszugehen gewesen sei, da es ja damals noch keine “Impfung” gegeben hätte, ging ein Raunen durch den Saal. Kurze Zeit später wurde es Rechtsanwalt Ralf Ludwig zu bunt und er stürmte, noch vor Ende der Urteilsbegründung, aus dem Saal, gefolgt von Dreiviertel der Zuschauer. Es wurde wieder einmal deutlich, in welch unterschiedlichen Welten wir zu Post-Covid-Zeiten leben. Während die eine Seite unironisch mit Begriffen wie “Super-Spreader-Event” argumentierte, musste die andere Seite schmunzeln.

Eine verpasste Chance für die Aufarbeitung, aber eine Manifestierung der Symptome.

Quelle: apolut

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte konsul in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige