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Rechtsbankrott – was nun? Mit Beispielen aus der Praxis (Heinz Raschein)

Archivmeldung vom 02.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/27547) / Eigenes Werk
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/27547) / Eigenes Werk

Heinz Raschein, Anwalt und Notar im Ruhestand, attestiert an der 19. AZK dem Schweizer Rechtssystem den Bankrott. Seine Einschätzung legt er anschaulich, unter anderem an Hand der Bundesverfassung, ihrer Revision, den Covid-Gesetzen, sowie eingereichter Klagen dar. Mutig spricht er aus, wovor andere zurückschrecken. Ein Aufruf an alle zur Eigenverantwortung und Zivilcourage!

Einleitung Ivo Sasek: Wir gehen jetzt weiter im Text. Und ich sage, für den juristischen Part unseres delikaten Tagesthemas wurden insgesamt zwölf hervorragende Sachkenner nominiert, aus einer ganzen Fülle natürlich. Es waren sechs Rechtsanwälte, drei Richter und drei Rechtswissenschaftler. 

Die Redezeit allerdings reicht von Anfang an nur für zwei von ihnen, das haben alle gewusst. Aber alle zwölf von uns Nominierten wären sehr gern gekommen, wie sie geschrieben haben, zehn von ihnen haben aber aus unterschiedlichsten Gründen auch abgesagt, wünschen uns allerdings jeden erdenklichen Erfolg für diese heutige Versammlung. Aber eine Begründung, die müsst ihr wissen, weil sie ein helles Licht auf die zwei Referenten wirft, die heute hier stehen und uns fachkompetent dienen werden. Jener Spitzenanwalt hat geschrieben, so schreibt er, „dass er nur ungern als erster Frontmann unser heutiges Thema als rechtsverbindlichen Weg in die Öffentlichkeit bringen würde“. So lautete seine Absage, einer von diesen Zwölf. ...[weiterlesen]

Quelle: Kla.TV

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