Demo-Verbot in Bremen: Rechtsanwalt Markus Haintz zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes
Archivmeldung vom 07.12.2020
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesverfassungsgericht hat das Demo-Verbot für die am 5.12.2020 geplante Querdenken-Demonstration in Bremen bestätigt. Die Begründung kann man mit „Infektionsgefahr“ zusammenfassen. Dabei wurde in dem Bescheid nicht einmal auf Covid-19 eingegangen, sondern lediglich von „Infektionskrankheiten“ gesprochen. Kann damit künftig auch eine Demonstration aufgrund einer saisonalen Grippe verboten werden?
Das Bundesverfassungsgericht hat das Demo-Verbot für die am 5.12.2020 geplante Querdenken-Demonstration in Bremen bestätigt. Die Begründung kann man mit „Infektionsgefahr“ zusammenfassen. Dabei wurde in dem Bescheid nicht einmal auf Covid-19 eingegangen, sondern lediglich von „Infektionskrankheiten“ gesprochen. Kann damit künftig auch eine Demonstration aufgrund einer saisonalen Grippe verboten werden?
Quelle: KenFM