M-PATHIE – Zu Gast heute: Ralf Ludwig – „Grundgesetz: Was darf der Staat?“
Archivmeldung vom 08.01.2021
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Freigeschaltet durch André OttRalf Ludwig ist Rechtsanwalt, Bürgerrechtler und durch sein unermüdliches Engagement bei den Querdenker-Demos zu einer bekannten Persönlichkeit geworden. Sein Markenzeichen ist eine klare Sprache, mit der er trockene und umfangreiche juristische Zusammenhänge für den Laien klar verständlich und nachvollziehbar erklären kann. Ein geborener Dozent, möchte man meinen, wenn man ihm zuhört.
Ralf Ludwig zeigt in diesem Gespräch rechtliche Ungereimtheiten des neuen Infektionsschutzgesetzes auf und erklärt dabei die juristischen Fallstricke und Möglichkeiten, gegen das neue Gesetz juristisch vorzugehen. Zur Erinnerung: am 18. November 2020 wurde mit einer parlamentarischen Mehrheit das Grundgesetz mit der Verabschiedung der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingeschränkt, um der angeblichen SARS-CoV-2-Pandemie besser entgegentreten zu können.
Ralf Ludwig zeigt hier die vielen kleinen und großen Ungereimtheiten auf Seiten des Staates auf, der oft völlig unverhältnismäßig Verordnungen und Gesetze erlässt, deren Irrationalität Ludwig mit viel Humor offenlegt. „Nicht ich muss nachweisen, dass ein staatlicher Eingriff nicht wirksam ist, sondern der Staat muss nachweisen, dass der von ihm gemachte Eingriff Wirksamkeit entfaltet.“ Und genau hierin, in der Umkehr der Logik, dass der Staat in der Pflicht steht, sein Einwirken ordentlich begründen zu können, liegt der Kern der gesamten gesellschaftlichen Spaltung seit März 2020 begründet.
Quelle: KenFM