Hellseher im Bundestag …?
Archivmeldung vom 05.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAb 1. Jan. 2024 soll das inhaltlich geänderte Lastenausgleichsgesetz von 1949 wieder in Kraft treten. Die „Kriegsfürsorge“ wurde umgewandelt in „soziale Entschädigung“ und soll laut Regelung u.a. durch Schutzinjektion oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Vorsorge nach dem Infektionsschutzgesetz zur Geltung kommen. Das lässt nichts Gutes ahnen.
Zum Ende des Jahres 2019 wurde im Bundestag das sogenannte Lastenausgleichsgesetz gemäß Artikel 21 überarbeitet und am 12.12.2019! [Anfang der Corona-Pandemie] mit Geltung ab dem 01.01.2024! unter dem neuen Namen Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts [Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts] beschlossen.
Ursprünglich wurde der Lastenausgleich 1949 für die Opfer und Versehrten des Zweiten Weltkrieges eingeführt. Das Gesetz ermöglichte der Bundesregierung die Erhebung von Zwangsabgaben bis hin zu Zwangshypotheken über einen Zeitraum von 30 Jahren. 1982 endete der Lastenausgleich, doch das Gesetz existierte bis zur gegenwärtigen Änderung Ende 2019 weiter. Die sog. Kriegsopferfürsorge wurde durch das Wort soziale Entschädigung ersetzt. Was nun im überarbeiteten Gesetz unter soziale Entschädigung fällt, betrifft insbesondere das 14. Buch des Sozialgesetzbuchs....[weiterlesen]
Quelle: Kla.TV