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Arne Schmitt: Zurechtweisung der Vollstreckungsstelle wegen Formfehlern

Freigeschaltet am 10.03.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Youtube
Bild: Screenshot Youtube

Gestern am 5.3.25 kam es zu einem brisanten Schlagabtausch mit einer Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft (Vollstreckungsstelle)! 20 Minuten lang habe ich, Arne Schmitt, sie mit knallharten Argumenten konfrontiert – es ging um die offenkundige Rechtswidrigkeit einer möglichen Vollstreckung. Der Skandal: Bis heute liegt mir kein wirksamer OLG-Beschluss eines angeblichen Verwurfs meiner Revision vor, auch keine rechtskräftige Abschrift, sondern nur ein Entwurf! Trotzdem wird hier über eine Vollstreckung nachgedacht?! Die Rechtspflegerin musste zugeben, dass die Vollstreckung noch nicht eingeleitet wurde – weil der Vorgang „noch geprüft“ werde. Fakt ist: Meine Rechtsauffassung konnte sie nicht widerlegen!

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