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Der verbotene Impfbefehl - Eine Kehrtwende?

Archivmeldung vom 19.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Video: "Der verbotene Impfbefehl - Eine Kehrtwende?" (https://rumble.com/v38w0h0-der-verbotene-impfbefehl-eine-kehrtwende.html) / Eigenes Werk
Bild: Screenshot Video: "Der verbotene Impfbefehl - Eine Kehrtwende?" (https://rumble.com/v38w0h0-der-verbotene-impfbefehl-eine-kehrtwende.html) / Eigenes Werk

Am Mittwoch, dem 16. August 2023, begleitet der MWGFD einen Soldaten, der sich am Landgericht Amberg in der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts zu Wehr setzte. Den Verlauf der Verhandlung fassen wir in Form einer Videoreportage zusammen, in der erstmals auch betroffene Soldaten Gesicht zeigen, nachdem die andere Seite mehr und mehr an Gesicht verliert. Die kläglichen Versuche der Staatsanwaltschaft und der erstinstanzlichen Richterin, den Soldaten zu kriminalisieren, prallen an ihnen unbekannten Sachverhalten ab.

Denn ... Paukenschlag: "Am 13. Mai 2022 teilt das Bundesministerium der Verteidigung auf Nachfrage des BVerwG mit, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache über die Aufnahme der Covid-19-"Impfung" in das Basis-"Impf"-Schema der Bundeswehr alle bereits erteilten Befehle zur Covid-19-Impfung aufgehoben werden, keine neuen derartigen Befehlen erteilt und keine disziplinarischen Maßnahmen verhängt werden." Wie es dazu kam, erklären wir im Video.

Lassen Sie sich von der Argumentation des den Soldaten vertretenden Rechtsanwalts Edgar Siemund überzeugen, dass die zweijährige Nötigung zur "Impfung" gegen Covid-19 und die daraus entstandenen Gerichtsverfahren völlig sinnloses Leid über unsere Soldaten und deren Familien gebracht haben. Von denen, die sich der sogenannten "Impfung" unterzogen haben, ganz zu schweigen. Es hat zwei Jahre gedauert, bis Gericht und Staatsanwalt verstanden haben, dass ein Befehl, sich "impfen" zu lassen, unzulässig ist, worauf die Verteidigung von Anfang an hingewiesen hatte. Waren in der ersten Instanz die von der Medizinrechtlerin Beate Bahner gegen die "Impfung" vorgebrachten Argumente nach Ansicht der Richterin wortwörtlich "bedeutungslos", spielen nun direkte Anweisungen des Bundesministeriums der Verteidigung und des RKI eine wesentliche Rolle im Kampf gegen die Sinnlosigkeit der "Impfung" gegen Covid-19. Das Berufungsgericht zieht nun die notwendigen Akten und Vorschriften heran, um auf einen Wissensstand zu kommen, der ein gerechtes Urteil ermöglichen könnte.

Quelle: mwgfd

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