Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Deutsche Justiz verweigert Corona-Aufarbeitung
Eine Pflegerin aus Deutschland klagte gegen ein 2022 ausgesprochenes Tätigkeitsverbot. Aus Sicht des zuständigen Verwaltungsgerichts verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Nimmt nun auch das Bundesverfassungsgericht die Erkenntnisse aus den freigeklagten RKI-Files zum Anlass, die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu überdenken? Kla.TV berichtet für Sie über die inzwischen getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Pflegehelferin aus Niedersachsen hat gegen ein vom Landkreis Osnabrück (im Jahr 2022) ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot geklagt. Dieses hatte sie erhalten, als sie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht nachkam.
Der NDR berichtete:
„Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. […] Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Inzwischen sei aber die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen, befand das Verwaltungsgericht Osnabrück. Wie die klagende Pflegehelferin argumentiert, sei damals bereits bekannt gewesen, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindert. Dies gehe aus den in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokollen hervor.“
Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung weiter:
„Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen.“
Das zuständige Verwaltungsgericht hat das Klageverfahren am 3.9.2024 ausgesetzt und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, da das Verwaltungsgericht selbst keine sogenannte Normverwerfungskompetenz hat. Nun soll also das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, ob durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht (nicht lesen: § 20a IfSG i.d.F. vom 18.3.22) und das damit einhergehende Tätigkeitsverbot das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit verletzt wurde.
Wir stellten damals die Frage:
[Ausschnitt (Min. 4.52-5.13) der Sendung www.kla.tv/30401:]
„Wird das Bundesverfassungsgericht die Verantwortungsträger zur Verantwortung ziehen und geschehenes Unrecht als solches benennen? Kla.TV wird mit Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die während der Corona-Zeit unter massiven Druck gesetzt wurden, die nun ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfolgen!“
Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und am 20. Februar 2025 veröffentlicht, dass die Vorlage des Verwaltungsgerichts Osnabrück unzulässig sei. Das Bundesverfassungsgericht hat damit nicht gesagt, die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen. Mit dieser Frage setzte es sich hier inhaltlich gar nicht auseinander. Stattdessen hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Verwaltungsgericht Osnabrück bereits aus rein formellen Gründen abgebügelt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hätte sich unter anderem nicht ausreichend mit der ursprünglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht auseinandergesetzt. Das Bundesverfassungsgericht sei in dieser Entscheidung im April 2022, in der es die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungskonform hielt, nicht nur den Einschätzungen des RKI gefolgt. Es habe auch eine Vielzahl anderer fachkundiger Stellungnahmen und Expertenmeinungen eingeholt, auf die das Verwaltungsgericht Osnabrück nicht eingegangen sei.
Wie bitte? Das klingt nach einer billigen Ausrede, um sich davor zu drücken, das Corona-Unrecht aufzuarbeiten. In früheren Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen behandelte das Bundesverfassungsgericht die offiziellen Aussagen des RKI als unumstößliches Dogma. Das Gericht betonte stets, beim RKI handele es sich um eine wissenschaftliche Forschungseinrichtung, die keinerlei politischen Einflüssen unterliege, also nur der Wahrheit verpflichtet sei. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte aber anhand der RKI-Protokolle und der Zeugenvernehmung des RKI-Präsidenten Prof. Dr. Schaade klar dargelegt, dass die Forschungsergebnisse des RKI durch politische Weisung verdreht, umgangen oder sogar ins Gegenteil verkehrt wurden. Im Zusammenhang mit den RKI-Protokollen sind zwischen 2020 und 2023 über 2.600 Weisungen des Bundesgesundheitsministeriums an das RKI dokumentiert.
Die freigeklagten Protokolle des Robert Koch-Instituts belegen klar und deutlich nicht nur, dass dem RKI bekannt war, dass die Corona-Impfung keinen Fremdschutz bot. Sie wiesen darüber hinaus auch nach, dass während der Corona-Zeit zu keinem Zeitpunkt eine ernste Gefahr für die Bevölkerung bestand und dass die von der Politik verordneten Corona-Maßnahmen zu keinem Zeitpunkt medizinisch-wissenschaftlich erforderlich waren.
Diese Erkenntnisse nimmt das Bundesverfassungsgericht aber nicht zum Anlass, um die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu überdenken.
Stattdessen hält das BVerfG krampfhaft am längst widerlegten Irrglauben vom angeblichen Fremdschutz durch die Corona-Impfungen fest, indem es sich hinter einer „Fachwissenschaft“ der großen deutschen Fachgesellschaften versteckt.
Das Bundesverfassungsgericht flüchtet sich also in die Ausrede, andere Fachgesellschaften hätten ja die gleichen Positionen wie das RKI vertreten. Dabei thematisieren sie nicht, dass die Regierung – die die Weisungshoheit über das RKI hat – im Verbund mit den Leitmedien den zulässigen Diskurs derart einengte, dass es gar nicht anders zu erwarten war, als dass sich die großen Fachgesellschaften aus Angst vor Nachteilen regierungskonform positionieren.
Jede Abweichung von der politisch vorgegebenen Linie wurde nämlich während der Corona-Zeit dämonisiert, verfolgt und bestraft. So wurden über 1.000 Ärzte, die sich auf andere fachkundige Stellungnahmen und Expertenmeinungen stützten und so vom politischen Narrativ abwichen, dafür vor Gericht gezogen, ja zum Teil sogar bis heute mit Haftstrafen, Berufsverbot u.a.m. belegt.
Fazit:
Dass sich das Bundesverfassungsgericht immer noch hartnäckig weigert, geschehenes Unrecht als solches zu benennen und die Verantwortungsträger zur Rechenschaft zu ziehen, und sich stattdessen in billige Ausreden flüchtet, lässt nur den Schluss zu, dass wir es hinsichtlich Politik und Justiz mit einem Filz zu tun haben. Und nun, wo die Falschpolitik durch die RKI-Protokolle aufgeflogen ist, verschanzt sich die (Falsch-)Justiz hinter Ausflüchten und versteckt sich hinter regierungskonformen Fachgesellschaften, sprich gesteuerter Falsch-Wissenschaft. Ganz offensichtlich soll die Agenda der Plandemie, also der geplanten und vorgetäuschten Pandemie, mit allen Mitteln weiter vertuscht werden.
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Quellen/Links:
Höchstgericht soll entscheiden: Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte? (3.9.2024)
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/bundesverfassungsgericht-soll-entscheiden-verletzte-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht-grundrechte-li.2250761
Presseinformation Nr. 19-2024
Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html
Datenanalyst Tom Lausen kommentiert die Gerichtsverhandlung (3.9.2024)
https://t.me/tomdabassman/6046
https://t.me/tomdabassman/6048
Beschluss des BVerfG vom 29.1.2025 – 1 BvL 9/24, abrufbar unter http://www.bverfg.de/e/lk20250129_1bvl000924
Prof. Schwab: Das Narrativ vom Fremdschutz durch COVID-Injektionen steht auf der Kippe (21.2.2025)
http://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/prof-schwab-das-narrativ-vom-fremdschutz-durch-covid-injektionen-steht-auf-der-kippe
Rede von Dr. Ulrich Keck anlässlich der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen am 8.11.2024
https://www.mwgfd.org/2024/11/zahnaerztekammer-niedersachsen-fordert-pandemie-aufarbeitung/
Quelle: Kla.TV