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Verteidiger Dirk Sattelmaier im Interview

Archivmeldung vom 27.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk
Bild: Screenshot RT DE / Eigenes Werk

Der jüdische Mitbürger Robert Hoeschel wurde vom Münchner Landgericht in 2. Instanz wegen mutmaßlicher Holocaustverharmlosung zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Dies sei der einzige ihm bekannte Fall, so Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier im Interview, wonach in Deutschland ein gläubiger Jude wegen Holocaustverharmlosung angeklagt und verurteilt worden sei.

Der Strafverteidiger erklärt, warum sein Mandant den Straftatbestand der Verleugnung, Billigung oder Verharmlosung von Verbrechen der Nationalsozialisten bei seiner Rede auf einer Demonstration gegen die Coronamaßnahmen, am 14.02.2021 nicht begangen habe.

Außerdem stellt Sattelmeier dar, warum Hoeschels Äußerungen auch nicht geeignet gewesen sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Darin ginge es im Straftatbestand nach § 130 Absatz 3: Die Gerichte müssten prüfen, ob jemand den öffentlichen Frieden störe, bzw. eine Progromstimmung erzeugte. Der Rechtsanwalt hat für seinen Mandanten erneut Revision eingelegt. Der Prozess geht in die dritte Instanz."

Quelle: RT DE

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