RKI-Files als Beweis bei Gerichtsverhandlung: Pflege-Impfpflicht verfassungswidrig?!
Archivmeldung vom 10.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEine Pflegehelferin aus Deutschland klagte gegen ein 2022 ausgesprochenes Tätigkeitsverbot. Das zuständige Gericht kam nun aufgrund der vorliegenden Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des RKIs sowie durch die Zeugenvernehmung des RKI-Präsidenten zu erstaunlichen und längst überfälligen Folgerungen.
Zum ersten Mal hat am 3.9.2024 ein Gericht festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Corona-Zeit vermutlich verfassungswidrig war:
Eine Pflegehelferin aus Niedersachsen hat gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot geklagt. Dieses hatte sie erhalten, als sie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht nachkam.
Der NDR berichtete:
„Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. […] Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Inzwischen sei aber die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen, befand das Verwaltungsgericht Osnabrück. Wie die klagende Pflegehelferin argumentiert, sei damals bereits bekannt gewesen, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindert. Dies gehe aus den in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokollen hervor.“...[weiterlesen]
Quelle: Kla.TV