EU-Gericht sieht Rechtsbruch bei Impf-Verträgen
Archivmeldung vom 15.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićUrsula von der Leyens EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichts wegen der Geheimhaltung von Informationen zu Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen.
Von der Leyens EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen.
Mit Blick auf mögliche Interessenskonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Insbesondere die geheimen und per Textnachrichten geführten Verhandlungen von der Leyens mit Pfizer-Chef Albert Bourla stehen seit langem in der Kritik. Die Nachrichten wurden bisher geheim gehalten.
2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Von der Leyens Kommission gab jedoch nur einen Teil der Verträge heraus. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun Recht. Damit wurde eine Lawine der juristischen Aufarbeitung losgetreten.
Quellen/Links: Ursula von der Leyen:
EU-Gericht sieht Rechtsbruch bei Impf-Verträgen
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/ursula-von-der-leyen-eu-gericht-sieht-rechtsbruch-bei-impf-vertraegen-li.2236019
Quelle: Kla.TV