Geblitzt.com schließt Rechtsschutzlücke
Archivmeldung vom 16.06.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Das Interesse an Geblitzt.com wächst sprunghaft", sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der CODUKA UG (haftungsbeschränkt), die Geblitzt.com betreibt. "Doch nimmt damit auch der Gegenwind etablierter Gruppen zu." Geblitzt.com möchte es allen Betroffenen ermöglichen ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen. Das sei aber gerade im Verkehrsrecht schwierig, so Ginhold: "Der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit muss oftmals zum Beweis seiner Unschuld einen Anwalt beauftragen. Selbst bei erwiesener Unschuld bleibt er, bei einer Einstellung des Verfahrens, in den meisten Fällen auf den Anwaltskosten sitzen. Damit konnte er zwar sein Bußgeld und alle Konsequenzen abwenden, muss aber einige hundert Euro für seinen Anwalt ausgeben. Das ist doch paradox."
Genau diese Rechtslücke schließt Geblitzt.com. Betroffenen wird eine kostenlose Überprüfung ihrer Bußgeldbescheide durch kompetente Rechtsanwälte ermöglicht, die bei Bedarf auch die anwaltliche Vertretung übernehmen.
Ginhold betont, dass der Großteil aller Bußgeldbescheide korrekt sei und man sich lediglich auf die nicht gerechtfertigten konzentriere. "Niemand hat ein Interesse daran, dass Raser unsere Straßen unsicher machen, ein korrekt dokumentierter Verkehrsverstoß muss selbstverständlich Konsequenzen haben." Er stellt aber auch klar, dass jeder Betroffene das Recht auf die bestmögliche Verteidigung habe. "Hierbei wollen wir helfen."
Die gleiche Meinung vertritt auch Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Rechtswissenschaftler an der HumboldtUniversität zu Berlin. Er ist der Überzeugung, dass Geblitzt.com eine empfindliche Rechtsschutzlücke schließt, die zu Lasten der Betroffenen geht. "Es muss möglich sein, dass der Verbraucher auf Augenhöhe argumentieren kann. Das ist derzeit nicht der Fall. Zurzeit findet eine Umverteilung zugunsten des Fiskus statt, obwohl im Einzelfall nicht geprüft wurde, ob überhaupt ein Verkehrsverstoß vorliegt. Geblitzt.com versucht dieses Rechtsschutzdefizit zu schließen und für Waffengleichheit zu sorgen", so Schwintowski. "Auch der vermeintliche Verkehrssünder ist ein Bürger und kein Untertan."
Dies bekräftigt auch Ginhold in seiner abschließenden Aussage: "Wenn der Rechtsstaat nicht selbst dafür sorgt, dass die Hürden für eine solche Überprüfung nicht zu hoch gelegt werden, übernehmen wir das. Aus einem gewohnten Unrecht wird noch lange kein Recht. Nur weil etwas immer so war, muss es nicht auch immer so bleiben."
Über Geblitzt.com
Viele erlassene Bußgeldbescheide sind falsch oder inhaltlich mangelhaft und daher erfolgreich anfechtbar. Dennoch wird ein Großteil aller Bußgelder akzeptiert und bezahlt. Gründe hierfür sind das eigene Schuldbewusstsein, mangelndes Wissen um Alternativen oder die Angst vor zusätzlichen Anwaltskosten und langwierigen Gerichtsprozessen. Viele Betroffene zahlen - ohne zu wissen, dass sie evtl. unrechtmäßig beschuldigt wurden.
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.com, ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt), die kostenlose Überprüfung der erhobenen Vorwürfe und ggf. die Einstellung dieser Verfahren. Dafür vermittelt Geblitzt.com eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.com und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, wird versucht, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie evtl. weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot, Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.com alle entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung.
Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.com ist für die Betroffenen kostenlos.
Quelle: CODUKA UG (haftungsbeschränkt) (ots)