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UN-Plan: Gender-Kritik gilt als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

Archivmeldung vom 16.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/30452) / Eigenes Werk
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/30452) / Eigenes Werk

Die UN erwägt einen Vertrag, nach dem bestimmte Meinungen, traditionelle Werte und die christliche Weltanschauung als “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” eingestuft werden können. Konkret soll sich z.B. in Zukunft der Mensch sein Geschlecht frei aussuchen können und wer das kritisiert, soll zum „Verbrecher“ werden. Dieser Vertragsentwurf bedroht damit das Grundrecht des Menschen, die eigenen Überzeugungen in Bezug auf Tradition, Ehe, Familie und die biologische Natur des Geschlechts frei äußern zu können und öffentlich zu vertreten.

Stellen Sie sich den romantischsten und schönsten Tag im Leben eines Pärchens vor. Zwei liebende Menschen feiern ihre Hochzeit, Sie sehen die beiden vielleicht vor dem Altar, alles ist schön geschmückt, alle festlich gekleidet … Nebenbei bemerkt, denken an dieser Stelle doch die allermeisten, dass es sich bei dem besagten Paar um Mann und Frau handelt, oder? ‒ Aber das nur nebenbei ‒ Dieser Mann und diese Frau sitzen gerade im Traugottesdienst, um sich den Segen für ihre Zukunft abzuholen. 

Der Geistliche waltet seines Amtes und gibt dem Brautpaar noch hilfreiche Worte mit auf den Weg in die Ehe. Hierfür bedient er sich einer sehr üblichen Bibelstelle: „(…) und als Mann und Frau schuf ER sie …“! Und nun aufgepasst, denn theoretisch müsste der Geistliche dem auch gar nichts mehr hinzufügen, um mit einer komplett desaströsen Klage am Hals vor dem europäischen Gerichtshof zu landen...[weiterlesen]

Quelle: Kla.TV

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