Bayerische Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 15.01.2024: Kein Zwangsgeld bei Schulkindern möglich
Archivmeldung vom 08.02.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im September entschieden, dass ein Zwangsgeld bei Schulkindern nicht zulässig ist. Gleichwohl haben sich die Behörden nicht daran gehalten und weiter Zwangsgelder angedroht und festgesetzt. Ihre Argumentation: Das Zwangsgeld war nur in dem konkreten Fall wegen eines Verfahrensfehlers nicht ordnungsgemäß.
Ich habe euch schon in diesem Video Masern - Impfnachweispflicht: kein Zw... erläutert, dass es sich hier keinesfalls nur um einen Verfahrensfehler handelte. Gott sei Dank hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof so schnell noch mal die Möglichkeit, das eindeutig klarzustellen.
Während die erstinstanzlichen Entscheidungen vom Verwaltungsgericht Minden und Verwaltungsgericht Berlin durch alle Medien gingen, liest man von diesem großen Beschluss natürlich wieder nichts. Wenn euch das interessiert, bleibt gerne bis zum Schluss dabei und teilt unbedingt dieses Video, damit so viele wie möglich von diesem Beschluss und den wichtigen Argumenten erfahren.
Quelle: Kanzlei Rohring