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Deal der Schweiz mit der EU über die Weihnachtszeit?

Archivmeldung vom 18.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/31436) / Eigenes Werk
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/31436) / Eigenes Werk

Jeder wusste Bescheid: Von 2014 bis 2021 verhandelte die Schweiz mit der EU über ein Rahmenabkommen. Der große Widerstand in der Schweiz führte im Mai 2021 zum Abbruch der Verhandlungen. Seit März 2024 wird wieder verhandelt. Um vorwärts zu kommen und bei der Bevölkerung nicht durchzufallen, werden die aktuellen Verhandlungen nicht mehr Rahmenabkommen, sondern „Bilaterale Verträge III“ genannt. Diese verlangen unter anderem, dass bei Uneinigkeit in der Auslegung der Abkommen der Europäische Gerichtshof als letzte Instanz entscheiden werde. Ein massiv einschneidender Schritt für die Schweiz, der präzise über Weihnachten 2024 eingefädelt werden soll – hier braucht es unsere Wachsamkeit!

Von 2014 bis 2021 stand die Schweiz mit der EU in Verhandlungen über ein Rahmenabkommen, auch Institutionelles Abkommen (InstA) genannt.   Dies mit dem Ziel, den bilateralen Weg zu festigen. Nach dem Abbruch der Verhandlungen im Mai 2021 wurden die Verhandlungen mit der EU im März 2024 wieder aufgenommen. 

Thomas Kaiser von „Zeitgeschehen im Fokus” schreibt, dass die aktuelle Verfassungsgrundlage – das sogenannte Common Understanding – nicht mehr Rahmenabkommen genannt werden könne, da es sonst sofort durchfallen würde. Also hat man es kurzerhand in die „Bilateralen Verträge III“ umbenannt. Da der bilaterale Weg, laut einer aktuellen Umfrage, von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wird, sehe es so aus, als ob der Plan des Bundesrates aufgehe. Doch damit wird der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut. Tatsache sei es, so Kaiser, dass die EU im Common Understanding die gleichen Forderungen wie beim Rahmenabkommen habe. Sie verlange, dass bei Uneinigkeiten in der Auslegung der bilateralen Abkommen der Europäische Gerichtshof als letzte Instanz entscheiden werde...[weiterlesen]

Quelle: Kla.TV

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