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4. Prozesstag gegen Friedens-Demo-Initiator Michael Ballweg: Finanzbehörde mit Lücken und Tücken

Freigeschaltet am 09.11.2024 um 11:58 durch Sanjo Babić
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/30998) / Eigenes Werk
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/30998) / Eigenes Werk

Die Zeugenbefragung durch das Rechtsanwaltsteam bringt erstaunliche Lücken und Tücken einer der Finanzbehörden ans Licht. Der 4. Prozesstag am 6. November 2024 vor dem Landgericht Stuttgart gegen Friedens-Demo-Initiator Michael Ballweg beinhaltete vornehmlich die Zeugenbefragung der Ressortleiterin einer der Finanzbehörden, die bei den Ermittlungen gegen Michael Ballweg tätig waren. Beeindruckend war, wie das Rechtsanwaltsteam der Verteidigung durch fundierte Fragen die Lücken und Tücken dieser Behörde offenlegte.

Doch kurz der Reihe nach: Wir erinnern uns, wie optimistisch Michael Ballweg seinem 1. Prozesstag am 2. Oktober 2024 entgegensah:

Michael Ballweg:
„Es gibt ja den geflügelten Spruch: Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. Und dieser trifft auch auf mich zu. Aber jetzt beginnt die Aufarbeitung. Ich freue mich auf das was kommt und ich nehme die Herausforderung natürlich an.“

Diesem Optimismus schloss sich am Ende des 1. Prozesstages der Sprecher der Verteidigung Dr. Alexander Christ an:

Moderation Kla.tv
„Herr Dr. Christ, der erste Verhandlungstag ist zu Ende. Was ist Ihr Eindruck?“

Dr. Alexander Christ:
„Also es hat alles sehr fair gestartet, sehr sachlich, in einer aus meiner Sicht guten Atmosphäre, so wie wir das erwartet hatten. Das Gericht hat uns freundlich aufgenommen. Das ist das Mindeste, was man von einem rechtsstaatlichen Verfahren erwarten kann. Die äußeren Umstände waren alles in Ordnung. Wir sehen den nächsten Tagen jetzt mit großem Interesse entgegen.

Moderation Kla.tv
Herr Ballweg ist gefragt worden, ob er ein eigenes Statement abgeben will, zu der Anklageschrift, die verlesen wurde. Er hat das verneint. Warum?

Dr. Alexander Christ:
Also die Frage ist erstmal ganz üblich. Der Betroffene wird immer erstmal gefragt, ob er ein Eingangsstatement abgeben möchte. Und die Verteidiger haben sich vorher dahingehend abgestimmt, dass wir auf ein solches Eingangsstatement ganz bewusst verzichten wollen. Das hat einen ganz einfachen Hintergrund. Die Anklageschrift ist aus unserer Sicht, aus Sicht der Verteidiger, eine Art Erzählung. Dort sind Dinge zusammengeschrieben worden und unzusammenhängend und nicht begründet stehen gelassen worden. Wir wollen uns jetzt erstmal als Verteidigerteam, Michael Ballweg natürlich auch, anhören, wie die Staatsanwaltschaft dieses etwas, ja, lückenhafte, doch gewagte Werk verteidigt und erklärt. Das muss sie. Eine Anklageschrift muss so geschrieben sein, dass sie für einen Laien komplett verständlich ist. Und diese Anklageschrift ist noch nicht mal für die Fachleute schlüssig. Also da sind wir sehr gespannt, wie die Staatsanwaltschaft das tun wird. Das wollen wir uns erstmal anhören und dann ist es der richtige Zeitpunkt, um dann Statements dazu abzugeben.

Moderation Kla.tv
Ja, vielen Dank. Sie haben ja auch zwei Verhandlungstage jetzt eingespart. Denken Sie, dass da noch mehr möglich ist, dass es weniger Verhandlungstage werden?

Dr. Alexander Christ:
Ja, also wir haben sie nicht wirklich eingespart, sondern die waren vorgesehen für die vom Gericht offensichtlich erwartete ausführliche Einlassung der Verteidigung. Das Gericht hat jetzt unterbrochen und kann also jetzt auch nicht ohne weiteres auf Tage verzichten, weil man dann wieder von vorne anfangen müsste. Insofern wird es jetzt irgendwie weitergehen. Ich denke, das Gericht wird ein Interesse daran haben, auch aus prozessökonomischen Gründen, das Verfahren nicht mutwillig in die Länge zu ziehen, sondern mit der gebotenen Detailtiefe die Tatsachen abzuarbeiten. Jetzt beginnt die Aufarbeitung. Das ist für uns, das ist für Michael Ballweg wichtig. Dass die Dinge jetzt auf den Tisch kommen und dass sie relativ schnell abgearbeitet werden. Insofern warten wir jetzt mal ab, wie das Gericht die nächsten Tage befüllen wird, was die Staatsanwaltschaft sagen wird und dann sehen wir weiter. Dann wissen wir auch, was konkret vorgeworfen wird und können uns dazu äußern.“

Auch der 4. Prozesstag schien zu bestätigen, dass der Optimismus des Ballweg-Teams keineswegs unbegründet ist. Denn zum einen wies die als Zeugin befragte Ressortleiterin der ermittelnden und belastenden Finanzbehörde starke Erinnerungslücken auf. Zudem waren ihr das Vorgehen und die Ergebnisse ihrer eigenen Sachbearbeiter und Ermittler offensichtlich nicht geläufig. Es kam dennoch klar zum Ausdruck, dass das Verfahren zur Umsatzsteuer wegen Geringfügigkeit und wegen der Begleichung der Steuerschuld durch Michael Ballweg im Jahr 2022 eingestellt worden war.

Bzgl. der Einkommensteuer von Michael Ballweg las Rechtsanwalt Ludwig ein Schreiben des vorangegangenen Ressortleiters vor. Aus dem ging hervor, dass offensichtlich geplant war, Michael Ballweg bei Verstreichen des Abgabetermins „hochgehen zu lassen“. Und so kam es dann auch. Als Herr Ballweg am 31.8.2022 seine Einkommensteuererklärung nicht einreichte, wurde ihm bereits am 6. September 2022, also gerade mal sechs Tage später, ohne vorangehende Erinnerung oder Anmahnung die Klage zugestellt. Dass dieses Vorgehen nicht allgemeiner Standard ist, konnte selbst die Ressortleiterin der belastenden Finanzbehörde nicht leugnen. Irrwitzigerweise war Michael Ballweg genau zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft.

Die Resonanz der Prozesszuschauer war angesichts dieser offenkundigen Lücken und Tücken der belastenden Finanzverwaltung entsprechend emotional. Unter dem Strich scheint auch nach dem 4. Prozesstag das Ballweg-Team und seine Anhänger weiterhin besten Grund zum Optimismus für einen positiven Prozessausgang zu haben.

Links: Hauptverhandlung gegen Michael Ballweg: Termine stehen fest
https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/hauptverhandlung-gegen-michael-ballweg-termine-stehen-fest/

Quelle: Kla.TV

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