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WHO-Pandemievertrag durch die Hintertür? – am Beispiel des revidierten Schweizer Epidemiengesetzes

Archivmeldung vom 18.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/28478) / Eigenes Werk
Bild: Kla.TV (www.kla.tv/28478) / Eigenes Werk

Der unaufgearbeiteten Coronapandemie folgt die bevorstehende Revision des Schweizer Epidemiengesetzes. Und nun sollen Impfpflicht, Ausrufung des Gesundheitsnotstandes und Ausbau der Überwachung bei einer erneuten Pandemie durch die Hintertür ermöglicht werden? Die Vereinigung „Bürger fragen nach“ hat sich mit den Änderungsvorschlägen zum Epidemiengesetz kritisch auseinandergesetzt. Hier erfahren Sie die relevanten und brisantesten Fakten.

Sollen Impfpflicht, Ausrufung der besonderen Lage und Ausbau der Überwachung bei einer erneuten Pandemie oder dergleichen durch die Hintertür ermöglicht werden? Also selbst dann, wenn ein Staat den WHO-Pandemievertrag und Änderungen im Internationalen Gesundheitsvertrag nicht unterzeichnen würde? 

Diesen Eindruck zumindest erweckt die geplante Revision des Schweizer Epidemiengesetzes. Die Vereinigung „Bürger fragen nach“ hat sich den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum neuen Gesetz angenommen und in einem Brief an die National- und Ständeräte Stellung bezogen. Vernehmen Sie gleich nachfolgend die prägnantesten Auszüge aus diesem Schreiben. Beobachten Sie selbst, ob in Ihrem Land gleiche oder ähnliche Gesetze in Planung sind...[weiterlesen]

Quelle: Kla.TV

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