Klagepaten: Remonstration von Polizisten Teil 1 - 3
Archivmeldung vom 07.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićSeit einem Jahr ergehen von den Behörden Verordnungen, die das Leben der Bürger einschränkt. Einige Male haben nun bereits namhafte Verfassungsrechtler und auch Gerichte Zweifel daran angemeldet, ob diese Verordnungen wohl immer mit unseren Gesetzen vereinbar sind. Denn häufig werden im Grundgesetz festgelegte Grund- und Menschenrechte eingeschränkt. Nicht wenige Juristen sind der Meinung, dass hierbei auch mal über das Ziel hinausgeschossen wurde.
Die Einschränkungen treffen uns alle. Besonders heikel wird die Situation allerdings, wenn Beamte eine Dienstanweisung erhalten, die offenbar zum Beispiel gegen unser Grundgesetz verstößt. Muss ich als Beamter eine derartige Anweisung befolgen? Wie kann ich dies mit meinem Gewissen vereinbaren? Schließlich bin ich Polizist geworden, um den Menschen zu helfen und der Gesellschaft zu dienen. Nicht, um meinen Mitmenschen die Freiheit und Würde zu nehmen!
Beamten, die so oder ähnlich empfinden, steht das Mittel der Remonstration zur Verfügung. Mit einer Remonstration kann sich ein Beamter gegen Dienstanweisungen durch einen Vorgesetzen zu Wehr zu setzen. Diese Remonstration ist jeweils an den Vorgesetzten und bei Nichtanerkennung auf dem Dienstweg an den nächst höheren Vorgesetzten zu richten.
Remonstration eines Polizisten – Teil 1 – RA Ivan Künnemann im Gespräch
Remonstration eines Polizisten – Teil 2 – Bundespolizist Markus Schlöffel zu seinem Fall
Remonstration eines Polizisten – Teil 3 – Die Mutigmacher helfen – mit Hardy Groeneveld
- Hinweise für Polizisten auf Klagepaten hier.
Quelle: Klagepaten